Nationale Markenämter

Die nationalen Markenämter vergeben in ihren jeweiligen Ländern nationale Markenrechte.

Es ist darauf hinzuweisen, dass für das Königreich Dänemark ausschließlich das dänische Patent- und Markenamt zuständig ist. Auf den Färöern und in Grönland können Markenrechte weder durch das Unionsmarkensystem noch durch eine internationale Registrierung gemäß Madrider Protokoll erworben werden, in der Dänemark benannt wird.

EUIPO

Das EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) ist das offizielle Amt der Europäischen Union für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern.

Mit TMview kann auch nach Unionsmarken gesucht werden, d. h. nach Marken, die in der gesamten Europäischen Union geschützt sind. Nähere Informationen zum geografischen Geltungsbereich von Unionsmarken erhalten Sie hier.

WIPO und das Madrider System

Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) ist eine zwischenstaatliche Organisation mit Sitz in Genf, Schweiz. Sie hat die Aufgabe, über die Zusammenarbeit zwischen Staaten Rechte an geistigem Eigentum weltweit zu fördern. Außerdem ist sie für die Verwaltung verschiedener internationaler Verträge zuständig, u. a. des Madrider Abkommens und des Madrider Protokolls.

Im Rahmen dieser Abkommen überwacht die WIPO die Registrierung internationaler Marken. In TMview sind auch Recherchen über alle im Rahmen des internationalen Registrierungssystems (des Madrider Systems) geschützten Marken möglich, die ein Land innerhalb der Europäischen Union benennen. Weitere Informationen über internationale Registrierungen im Rahmen des Madrider Systems erhalten Sie bei uns Markenrechtlern oder auf der WIPO-Website.