02. Fragen zum Anmeldeverfahren (einschließlich Fast Track)

Muss die Marke grafisch darstellbar sein?

Die Bestimmung des Erfordernisses "grafischen Wiedergabe" wird gestrichen. Dies bedeutet, dass ab 1. Oktober 2017 Zeichen in jeder geeigneten Form unter Verwendung allgemein zugänglicher Technologie wiedergegeben werden dürfen, sofern die Wiedergabe eindeutig, präzise, in sich abgeschlossen, leicht zugänglich, verständlich, dauerhaft und objektiv ist. Das Amt wird den Nutzern vor dem Inkrafttreten dieser Bestimmung der Änderungsverordnung Informationen [...]

Muss die Marke grafisch darstellbar sein?2017-09-13T17:29:39+02:00

2.C.10. Kann ich die Ermäßigung auf die Grundgebühr nutzen, wenn ich die Anmeldung einer Kollektivmarke online einreiche?

Ja, die Grundgebühr für eine Unionskollektivmarke, die in Papierform (per Post oder Fax) eingereicht wird, beträgt 1 800 EUR, während sich die Grundgebühr für eine elektronisch eingereichte Unionskollektivmarke auf 1 500 EUR beläuft.

2.C.10. Kann ich die Ermäßigung auf die Grundgebühr nutzen, wenn ich die Anmeldung einer Kollektivmarke online einreiche?2016-09-01T11:56:29+02:00

2.C.9. Was ist eine Kollektivmarke und wer kann eine Kollektivmarke anmelden?

Je nach Art des Inhabers können Unionsmarken in Individualmarken und Kollektivmarken unterteilt werden: Dabei ist zunächst darauf hinzuweisen, dass „Kollektiv" weder bedeutet, dass mehrere Personen Inhaber der Marke sind (gemeinsame Anmelder/gemeinsame Inhaber) noch, dass die Marke für mehr als ein Land gilt (das Unionsmarkensystem erstreckt sich automatisch auf alle EU-Mitgliedstaaten). Der Inhaber einer Individualmarke kann [...]

2.C.9. Was ist eine Kollektivmarke und wer kann eine Kollektivmarke anmelden?2016-09-01T11:55:55+02:00

2.C.8. Was ist eine Markenbeschreibung?

In einer Markenbeschreibung kann lediglich beschrieben werden, was in der Wiedergabe der Marke zu sehen bzw. was bei einer Hörmarke zu hören ist. Sie ist keine Interpretation der Marke und keine Beschreibung, wie oder für welche Waren und Dienstleistungen die Marke zu verwenden ist.

2.C.8. Was ist eine Markenbeschreibung?2016-09-01T11:55:11+02:00

2.C.6. Muss ich bei einer Marke in Farbe einen Farbanspruch geltend machen und wie ist gegebenenfalls vorzugehen?

Ja, Sie müssen einen Farbanspruch geltend machen, indem Sie die Farbe(n) einfach in Worten angeben. Wenn Sie neben der Angabe der Farbe (z. B. Blau, Rot, Grün) die internationalen Farbcodes verwenden wollen, sich aber über die Verwendung der richtigen Codes nicht sicher sind, wenden Sie sich bitte an eine Druckerei, da das EUIPO diese Informationen nicht bereitstellt. [...]

2.C.6. Muss ich bei einer Marke in Farbe einen Farbanspruch geltend machen und wie ist gegebenenfalls vorzugehen?2016-09-01T11:54:07+02:00

2.C.3. Ich habe eine Bildmarke mit Wortelementen angemeldet. In der Empfangsbestätigung steht aber nur Bildmarke. Warum?

Der Ausdruck „Bildmarke" umfasst „zusammengesetzte" oder „stilisierte" Marken, „Wort + Logo" usw. in der Art und Weise, wie es in manchen nationalen Markengesetzen vorgesehen ist. In Übereinstimmung mit der Praxis des EUIPO ist eine Marke eine Bildmarke, wenn sie aus folgenden Elementen besteht: ausschließlich Bildelementen; einer Kombination von verbalen und Bildelementen oder anderweitigen grafischen Elementen; [...]

2.C.3. Ich habe eine Bildmarke mit Wortelementen angemeldet. In der Empfangsbestätigung steht aber nur Bildmarke. Warum?2016-09-01T11:51:48+02:00

2.C.2. Welche Arten von Zeichen können als Unionsmarke eingetragen werden?

Unionsmarken können Zeichen aller Art sein, die sich grafisch darstellen lassen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, die Form oder Aufmachung der Waren oder deren Verpackung, sofern die Zeichen geeignet sind, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Zeichen, die als Marke eingetragen werden können, umfassen demnach Folgendes: Wortmarken [...]

2.C.2. Welche Arten von Zeichen können als Unionsmarke eingetragen werden?2016-09-01T11:50:28+02:00

2.C.1. Worin besteht der Unterschied zwischen der Referenz- und der ID-Nummer eines Anmelders?

Anmelder oder Vertreter können ihre eigene Referenznummer mit höchstens zwanzig Zeichen an der dafür vorgesehenen Stelle angeben, z. B. Kürzel, Zeichenfolgen, Ziffern usw. Diese Referenznummer kann hilfreich sein, um verschiedene Anmeldungen, die Sie beim Amt eingereicht haben, zu unterscheiden. Eine „ID-Nummer" ist eine vom Amt zugewiesene Nummer zur Identifizierung von Anmeldern und Vertretern. Wenn dem Anmelder [...]

2.C.1. Worin besteht der Unterschied zwischen der Referenz- und der ID-Nummer eines Anmelders?2016-09-01T11:49:02+02:00

2.B.3. Kann eine Anmeldung aus dem Fast-Track-Verfahren ausgeschlossen werden?

Anmeldungen, die zwar zum Zeitpunkt der Einreichung die Bedingungen für das Fast-Track-Verfahren erfüllen, können später ihren Fast-Track-Status wieder verlieren. Dies kann passieren, wenn beispielsweise bei der Prüfung auf absolute Eintragungshindernisse ein Mangel festgestellt wurde, dass die Marke, die Sie anmelden wollen, nicht genügend unterscheidungskräftig ist. Andere mögliche Gründe können sein: verspätete Zahlung, ein Antrag auf [...]

2.B.3. Kann eine Anmeldung aus dem Fast-Track-Verfahren ausgeschlossen werden?2016-09-01T11:10:54+02:00

2.B.2. Wie weiß ich, dass meine Anmeldung im Fast-Track-Verfahren bearbeitet wird?

Das Fünf-Schritte-Formular wurde für das Fast-Track-Verfahren (beschleunigte Verfahren) konzipiert und enthält obligatorische Felder und Standardoptionen, sodass Ihre Anmeldung so rasch wie möglich bearbeitet werden kann. Unser erweitertes Formular ist so gestaltet, dass Sie darauf hingewiesen werden, ob und wann Ihre Anmeldung für das Fast-Track-Verfahren geeignet ist oder nicht. Erfüllt Ihre Anmeldung eine der Bedingungen für [...]

2.B.2. Wie weiß ich, dass meine Anmeldung im Fast-Track-Verfahren bearbeitet wird?2016-09-01T11:10:13+02:00

2.B.1. Wie kann meine Anmeldung im Fast-Track-Verfahren bearbeitet werden?

Damit Ihre Anmeldung im Fast-Track-Verfahren (beschleunigtes Verfahren) bearbeitet werden kann, müssen Sie zum Zeitpunkt der Einreichung der Anmeldung oder, falls Sie per Banküberweisung zahlen, unmittelbar danach die Zahlung leisten. Außerdem müssen Sie die EUIPO-Datenbank der akzeptierten Begriffe für die Klassifikation (HDB) verwenden. Siehe die vollständige Liste der Bedingungen für das Fast-Track-Verfahren

2.B.1. Wie kann meine Anmeldung im Fast-Track-Verfahren bearbeitet werden?2016-09-01T11:09:20+02:00

2.A.11. Kann ich die Anmeldung jetzt einreichen und erst später einen Vertreter benennen?

Ja, das ist möglich. Das Amt sendet Ihnen ein Mängelschreiben, in dem um die Benennung eines Vertreters innerhalb einer bestimmten Frist gebeten wird, sofern Sie eine Anmeldung von außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums einreichen (der Europäische Wirtschaftsraum umfasst die 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen).

2.A.11. Kann ich die Anmeldung jetzt einreichen und erst später einen Vertreter benennen?2016-09-01T11:07:50+02:00

2.A.10. Ich habe eine Anmeldung mit der falschen Marke oder einer fehlenden Klasse eingereicht. Jetzt ist es zu spät, um das EUIPO zu informieren (am Tag der Anmeldung hätte ich eine Berichtigung beantragen können). Wie kann ich vorgehen, um meine Anmeldung fallen zu lassen?

Sie können Ihre Anmeldung zurückziehen. Sofern die Gebühren bereits bezahlt sind, werden diese jedoch nicht erstattet. Das Amt stellt kein Formular für die Zurücknahme einer Anmeldung einer Unionsmarke zur Verfügung. Daher genügt es, ein Schreiben über Ihren User Area, ein Fax an die allgemeine Faxnummer des EUIPO oder ein Schreiben zu übermitteln (E-Mails werden nicht [...]

2.A.10. Ich habe eine Anmeldung mit der falschen Marke oder einer fehlenden Klasse eingereicht. Jetzt ist es zu spät, um das EUIPO zu informieren (am Tag der Anmeldung hätte ich eine Berichtigung beantragen können). Wie kann ich vorgehen, um meine Anmeldung fallen zu lassen?2016-09-01T11:07:13+02:00

2.A.8. Kann ich nach der Einreichung meiner Anmeldung meine Marke ändern?

An der Wiedergabe der Marke selbst sind nur geringfügige Änderungen möglich, sofern der wesentliche Inhalt der Marke nicht berührt wird. Das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen kann jederzeit beschränkt werden. Eine Berichtigung des Namens und der Anschrift des Anmelders ist möglich.

2.A.8. Kann ich nach der Einreichung meiner Anmeldung meine Marke ändern?2016-09-01T11:02:57+02:00

2.A.7. Kann ich nach der Einreichung meiner Anmeldung eine weitere Klasse hinzufügen?

Das ursprünglich in die Anmeldung einer Unionsmarke aufgenommene Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen kann nicht erweitert, sondern nur beschränkt werden. Es ist daher nicht möglich, die ursprünglich eingereichte Anmeldung um Waren oder Klassen zu ergänzen. Sie können eine neue Anmeldung für dieselbe Marke mit den zusätzlichen Klassen einreichen.

2.A.7. Kann ich nach der Einreichung meiner Anmeldung eine weitere Klasse hinzufügen?2016-09-01T11:02:17+02:00

2.A.6. Was geschieht, wenn eine der Bedingungen für die Festlegung eines Anmeldetags nicht erfüllt worden ist?

Der Anmeldetag wird dann entweder auf ein späteres Datum als den Tag des Eingangs der Anmeldung beim Amt gelegt oder insgesamt zurückgewiesen. Das EUIPO übersendet dem Anmelder eine Aufforderung, die noch fehlenden Bedingungen innerhalb einer Frist von zwei Monaten zu erfüllen. Kommt der Anmelder dieser Aufforderung nach, so wird als Anmeldetag der Tag zuerkannt, an [...]

2.A.6. Was geschieht, wenn eine der Bedingungen für die Festlegung eines Anmeldetags nicht erfüllt worden ist?2016-09-01T11:01:35+02:00
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