2.A.5. In welcher Sprache muss die Anmeldung eingereicht werden?
Eine Unionsmarkenanmeldung kann in jeder der folgenden 23 Amtssprachen der Europäischen Union eingereicht werden: Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Schwedisch, Tschechisch und Ungarisch als „erste Sprache". Darüber hinaus muss eine zweite Sprache angegeben werden, die sich von der ersten unterscheidet und [...]