02. Fragen zum Anmeldeverfahren (einschließlich Fast Track)

2.A.5. In welcher Sprache muss die Anmeldung eingereicht werden?

Eine Unionsmarkenanmeldung kann in jeder der folgenden 23 Amtssprachen der Europäischen Union eingereicht werden: Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Schwedisch, Tschechisch und Ungarisch als „erste Sprache". Darüber hinaus muss eine zweite Sprache angegeben werden, die sich von der ersten unterscheidet und [...]

2.A.5. In welcher Sprache muss die Anmeldung eingereicht werden?2016-09-01T10:59:40+02:00

2.A.3. Kann ich eine Unionsmarkenanmeldung per E-Mail einreichen?

Nein. Anmeldungen können elektronisch mithilfe der Anwendungen auf der Website des Amtes, per Fax oder per Post eingereicht werden. Per E-Mail eingereichte Unterlagen für eine bestimmte Akte werden nicht akzeptiert.

2.A.3. Kann ich eine Unionsmarkenanmeldung per E-Mail einreichen?2016-09-01T10:57:03+02:00

2.A.2. Wo und wie kann ich eine Unionsmarke anmelden?

Anmeldungen einer Unionsmarke können nur direkt beim EUIPO eingereicht werden. Eine Anmeldung beim EUIPO kann auf eine der folgenden Arten erfolgen: e-Filing: elektronische Anmeldung; Versand auf dem normalen Postweg; Versand per Kurierdienst; persönliche Abgabe der Anmeldung am Empfang des Amtes während der Öffnungszeiten; Übermittlung per Fax. Der kostengünstigste, schnellste und einfachste Weg zur Anmeldung einer [...]

2.A.2. Wo und wie kann ich eine Unionsmarke anmelden?2016-09-01T10:52:07+02:00
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