04. Fragen zur Vertretung vor dem EUIPO

4.12. Was ist eine ID-Nummer und wo finde ich meine ID-Nummer?

Jeder Vertreter, der eine Anmeldung beim EUIPO einreicht, wird in unsere Datenbank aufgenommen und erhält eine „ID-"(Identifikations-)Nummer. Das EUIPO teilt seinen Kunden diese Nummer nicht automatisch mit (mit Ausnahme der Fälle, in denen dies die Entscheidung über die Aufnahme in die Liste der zugelassenen Vertreter betrifft), stellt sie jedoch auf Anfrage zur Verfügung. Um das [...]

4.12. Was ist eine ID-Nummer und wo finde ich meine ID-Nummer?2016-09-01T12:24:03+02:00

4.11. Ist ein zugelassener Vertreter dazu berechtigt, sowohl in Marken- als auch Geschmacksmusterangelegenheiten als Vertreter zu handeln?

Ja, wenn der Vertreter gemäß Artikel 93 Absatz 3 der Unionsmarkenverordnung auf der Liste der vor dem EUIPO zugelassenen Vertreter geführt wird. Wenn eine Person auf der besonderen Liste der vor dem EUIPO zugelassenen Vertreter für Geschmacksmusterangelegenheiten geführt wird, ist sie gemäß Artikel 78 Absatz 2 der Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster nur zur Vertretung in Gemeinschaftsgeschmacksmuster betreffenden Angelegenheiten befugt.

4.11. Ist ein zugelassener Vertreter dazu berechtigt, sowohl in Marken- als auch Geschmacksmusterangelegenheiten als Vertreter zu handeln?2016-09-01T12:23:32+02:00

4.10. Wir sind ein großes Unternehmen mit einer Rechtsabteilung, die sich um sämtliche Fragen des geistigen Eigentums kümmert. Kann unsere Rechtsabteilung als Vereinigung von Vertretern angesehen werden?

Rechtsabteilungen von Unternehmen sind nur dann zur Vertretung anderer Unternehmen berechtigt, wenn eine geschäftliche Verbindung zwischen ihnen besteht (d. h. die Unternehmen gehören derselben Gruppe an) und die Rechtsabteilung, die vor dem Amt als Vertreter handeln möchte, sich im Europäischen Wirtschaftsraum befindet. Falls keine solche Verbindung besteht, wäre ein einzelner Mitarbeiter der Rechtsabteilung eines Unternehmens, der [...]

4.10. Wir sind ein großes Unternehmen mit einer Rechtsabteilung, die sich um sämtliche Fragen des geistigen Eigentums kümmert. Kann unsere Rechtsabteilung als Vereinigung von Vertretern angesehen werden?2016-09-01T12:22:06+02:00

4.9. Wo finde ich eine Liste zugelassener Rechtsanwälte?

Sie können in der Datenbank eSearch plus nach Vertretern suchen. Der Begriff „Rechtsanwalt" wird in der Richtlinie 98/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 definiert. Die Anforderung „in einem der Mitgliedstaaten zugelassen" bedeutet, dass der Betreffende in der entsprechenden nationalen Anwaltschaft zugelassen oder zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit unter einer der folgenden Berufsbezeichnungen [...]

4.9. Wo finde ich eine Liste zugelassener Rechtsanwälte?2016-09-01T12:15:43+02:00

4.8. Was muss ich tun, wenn ich meinen Vertreter wechseln möchte?

Wenn ein neuer Vertreter bestellt wurde, kann dieser das Amt schriftlich davon in Kenntnis setzen, dass der frühere Vertreter den Mandanten nicht mehr vertritt. Es ist keine Vollmacht notwendig, außer wenn es sich bei dem Vertreter um einen Angestellten handelt. Der Wechsel wird vom Amt schriftlich bestätigt und anschließend veröffentlicht.

4.8. Was muss ich tun, wenn ich meinen Vertreter wechseln möchte?2016-09-01T12:13:14+02:00

4.7. Wo finde ich einen Vertreter?

Sie können in unserem gebührenfreien Recherchedienst eSearch plus nach Vertretern suchen: Die Datenbank eSearch plus bietet einfachen Zugang zu Informationen über sämtliche in der Datenbank des EUIPO enthaltenen Arten von Vertretern (Verbände, Angestellte, Anwälte oder beim EUIPO zugelassene Vertreter) und wird täglich aktualisiert.

4.7. Wo finde ich einen Vertreter?2016-09-01T12:12:41+02:00

4.6. Ich bin Rechtsanwalt. Kann ich in die Liste zugelassener Vertreter aufgenommen werden und den Titel „European Trademark Attorney“ (Europäischer Markenvertreter) und/oder „European Designs Attorney“ (Europäischer Geschmacksmustervertreter) führen?

Die in Artikel 93 Absatz 1 Buchstabe a der Unionsmarkenverordnung genannten Rechtsanwälte, die die in diesem Artikel festgelegten Bedingungen erfüllen, sind von Rechts wegen automatisch zur Vertretung ihrer Mandanten vor dem EUIPO befugt. Das bedeutet im Grunde genommen, dass Rechtsanwälte, die in Marken- und/oder Geschmacksmusterangelegenheiten vor der Zentralbehörde für den gewerblichen Rechtsschutz des Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraums, in [...]

4.6. Ich bin Rechtsanwalt. Kann ich in die Liste zugelassener Vertreter aufgenommen werden und den Titel „European Trademark Attorney“ (Europäischer Markenvertreter) und/oder „European Designs Attorney“ (Europäischer Geschmacksmustervertreter) führen?2016-09-01T12:11:33+02:00

4.5. Wer kann in die vom Amt geführte Liste zugelassener Vertreter aufgenommen werden?

Jede natürliche Person, die folgende Voraussetzungen erfüllt: Sie besitzt die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats des Europäischen Wirtschaftsraums; und sie hat ihren Geschäftssitz oder Arbeitsplatz im Europäischen Wirtschaftsraum; und sie ist befugt, natürliche oder juristische Personen auf dem Gebiet des Markenwesens bzw. in Geschmacksmusterangelegenheiten vor der Zentralbehörde für den gewerblichen Rechtsschutz eines Mitgliedstaats des Europäischen Wirtschaftsraums zu [...]

4.5. Wer kann in die vom Amt geführte Liste zugelassener Vertreter aufgenommen werden?2016-09-01T12:10:57+02:00

4.4. Was wird als „wirtschaftliche Verbindung“ betrachtet?

Angestellte juristischer Personen können die Vertretung anderer juristischer Personen wahrnehmen, vorausgesetzt, dass die beiden juristischen Personen wirtschaftlich verbunden sind. Wirtschaftliche Verbindungen in diesem Sinne bestehen, wenn eine wirtschaftliche Abhängigkeit zwischen den beiden juristischen Personen besteht: Entweder ist der an einem Verfahren vor dem Amt Beteiligte von dem Arbeitgeber des Angestellten abhängig oder umgekehrt. Eine solche [...]

4.4. Was wird als „wirtschaftliche Verbindung“ betrachtet?2016-09-01T12:10:06+02:00

4.3. Was ist eine „tatsächliche und nicht nur zum Schein bestehende gewerbliche oder Handelsniederlassung“?

Der Ausdruck „tatsächliche und nicht nur zum Schein bestehende gewerbliche oder Handelsniederlassung" ist Artikel 3 der Pariser Verbandsübereinkunft entnommen, der er bei der ersten Konferenz für die Revision der Übereinkunft hinzugefügt wurde, die in Brüssel von 1897 bis 1900 stattfand. Es herrschte die Ansicht, dass die ursprüngliche Bestimmung, die einfach nur auf „eine Einrichtung" Bezug nahm, [...]

4.3. Was ist eine „tatsächliche und nicht nur zum Schein bestehende gewerbliche oder Handelsniederlassung“?2016-09-01T12:09:15+02:00

4.1. Ist ein Anmelder verpflichtet, sich vor dem Amt vertreten zu lassen?

Das hängt davon ab, ob es sich bei dem Anmelder um eine juristische oder natürliche Person handelt, die im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig ist. Hat der Anmelder seinen Wohnsitz oder Sitz oder eine tatsächliche und nicht nur zum Schein bestehende gewerbliche oder Handelsniederlassung im Europäischen Wirtschaftraum, besteht keine Vertretungspflicht. Andernfalls muss sich der Anmelder durch einen [...]

4.1. Ist ein Anmelder verpflichtet, sich vor dem Amt vertreten zu lassen?2016-09-01T12:07:52+02:00
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