08. Fragen zum Widerspruch

8.16. Kann die obsiegende Partei eines Widerspruchsverfahrens die Verfahrenskosten zurückerstattet bekommen?

Die Entscheidung über die Verteilung der Kosten wird in einer Entscheidung in der Hauptsache getroffen. In allen anderen Fällen, in denen die Widerspruchsabteilung des EUIPO den Fall abschließt, geht die Benachrichtigung mit einer Entscheidung über die Kosten einher. In Fällen, in denen sich die Kosten auf Vertretungskosten und die Widerspruchsgebühr beschränken, wird die Entscheidung über [...]

8.16. Kann die obsiegende Partei eines Widerspruchsverfahrens die Verfahrenskosten zurückerstattet bekommen?2016-09-02T10:27:02+02:00

8.15. Was muss mit dem Benutzungsnachweis bestätigt werden?

Der Benutzungsnachweis der Marke muss „Angaben über Ort, Zeit, Umfang und die Art der Benutzung der Widerspruchsmarke für die Waren und Dienstleistungen, für die sie eingetragen wurden und auf denen der Widerspruch beruht" enthalten. Solche Beweismittel können zum Beispiel Urkunden und Beweisstücke sein, wie Verpackungen, Etiketten, Preislisten, Kataloge, Rechnungen, Fotografien, Zeitungsanzeigen und schriftliche Erklärungen, die [...]

8.15. Was muss mit dem Benutzungsnachweis bestätigt werden?2016-09-02T10:26:31+02:00

8.14. Was bedeutet es, wenn der Anmelder einen „Benutzungsnachweis“ vom Widersprechenden verlangen kann?

Gemäß Artikel 15 der Unionsmarkenverordnung und der Richtlinie 89/104/EWG müssen Marken in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union nach ihrer Eintragung innerhalb von fünf Jahren wirklich und ernsthaft auf dem Markt benutzt werden. Nach der Unionsmarkenverordnung hat der Anmelder somit das Recht, vom Widersprechenden Nachweise über die Benutzung der Marke zu verlangen, auf die sich der Widerspruch gründet, [...]

8.14. Was bedeutet es, wenn der Anmelder einen „Benutzungsnachweis“ vom Widersprechenden verlangen kann?2016-09-02T10:25:51+02:00

8.13. Die Widerspruchsschrift, die mir das Amt zugestellt hat, erscheint mir unvollständig (keine Beweise für ältere Rechte, keine Übersetzung bestimmter Beweise usw.). Ist dies üblich?

Das Amt stellt den Widerspruch zu, nachdem es festgestellt hat, dass der Widerspruch nach der Unionsmarkenverordnung zulässig ist. Das heißt jedoch nicht, dass der Widerspruch „vollständig" ist. Wenn die „Cooling-off"-Phase abgelaufen ist und die Parteien zu keiner einvernehmlichen Einigung gelangt sind, hat der Widersprechende zwei Monate Zeit, seine Widerspruchsschrift um die Beweise zu vervollständigen, die [...]

8.13. Die Widerspruchsschrift, die mir das Amt zugestellt hat, erscheint mir unvollständig (keine Beweise für ältere Rechte, keine Übersetzung bestimmter Beweise usw.). Ist dies üblich?2016-09-02T10:25:09+02:00

8.12. Welchen Vorteil bringt es, wenn man sich während der „Cooling off“-Phase um eine einvernehmliche Lösung bemüht?

Die „Cooling off"-Phase beginnt nach der Zustellung des Widerspruchs und dauert zwei Monate; sie geht dem kontradiktorischen Teil des Verfahrens voraus (an dem der Widersprechende und der Anmelder beteiligt sind). Wenn die kontradiktorische Phase noch nicht begonnen hat und die Parteien zu einer Einigung gelangen, mit der der Widerspruch endet, werden keiner Partei die Kosten [...]

8.12. Welchen Vorteil bringt es, wenn man sich während der „Cooling off“-Phase um eine einvernehmliche Lösung bemüht?2016-09-02T10:24:34+02:00

8.11. Muss ich eine Übersetzung der Urkunden der nationalen Ämter vorlegen, die belegen, dass ich Inhaber der Marken bin, auf die sich der Widerspruch stützt?

Ja. Als Verfahrenssprache muss der Widersprechende eine der Sprachen des Amtes wählen, die gleichzeitig eine der beiden Sprachen sein muss, die der Anmelder in der Anmeldung der Unionsmarke angegeben hat. Der gesamte Schriftverkehr mit dem Amt sowie die Dokumente, mit denen der Widersprechende sein Recht begründet, müssen in der Verfahrenssprache abgefasst sein oder es muss [...]

8.11. Muss ich eine Übersetzung der Urkunden der nationalen Ämter vorlegen, die belegen, dass ich Inhaber der Marken bin, auf die sich der Widerspruch stützt?2016-09-02T10:24:04+02:00

8.10. Kann ich Widerspruch aufgrund von Marken einlegen, die Eigentum meines Unternehmens oder einer anderen Tochtergesellschaft sind?

Nein. Der Widersprechende muss eine natürliche oder juristische Person sein und seinen Widerspruch auf die Marken gründen, deren Inhaber er ist. Um gegen die Anmeldung einer Unionsmarke Widerspruch einzulegen, der sich auf mehrere Marken im Besitz unterschiedlicher Unternehmen (unterschiedliche natürliche oder juristische Person) bezieht, muss jede Person einen eigenen Widerspruch einlegen. Mehrere Personen können nur [...]

8.10. Kann ich Widerspruch aufgrund von Marken einlegen, die Eigentum meines Unternehmens oder einer anderen Tochtergesellschaft sind?2016-09-02T10:23:11+02:00

8.8. Wie erfahre ich, dass jemand Widerspruch gegen meine Anmeldung eingelegt hat?

Widersprüche, die innerhalb einer Frist von drei Monaten nach der Veröffentlichung der Anmeldung einer Unionsmarke eingehen, werden von der Widerspruchsabteilung bearbeitet. Diese vergewissert sich zuerst, ob die Zahlung rechtzeitig erfolgt ist, und prüft dann die grundlegenden Anforderungen, die ein Widerspruch zu erfüllen hat. Wenn das Amt einen Mangel feststellt, der korrigiert werden kann, ersucht es [...]

8.8. Wie erfahre ich, dass jemand Widerspruch gegen meine Anmeldung eingelegt hat?2016-09-02T10:22:04+02:00

8.7. Wie erfahre ich, dass eine Unionsmarke, die meiner nationalen Marke ähnlich ist, angemeldet wurde?

Ältere Rechte stellen einen „relativen" Grund für die Ablehnung der Eintragung einer Unionsmarke dar. Das Amt kann diese Art von Eintragungshindernissen nicht von Amts wegen prüfen. Die Anmeldung einer Unionsmarke wird daher im Blatt für Unionsmarken veröffentlicht, und mit diesem Datum der Veröffentlichung beginnt die dreimonatige Widerspruchsfrist, um ältere Rechte geltend zu machen, die die [...]

8.7. Wie erfahre ich, dass eine Unionsmarke, die meiner nationalen Marke ähnlich ist, angemeldet wurde?2016-09-02T10:21:31+02:00

8.6. Auf welcher Grundlage kann ein Widerspruch eingelegt werden?

Ein Widerspruch kann sich auf die Anmeldung einer Marke oder auf eine ältere eingetragene Marke beziehen. Es kann sich dabei um nationale Marken in EU-Mitgliedstaaten, um Marken des Benelux-Markenamtes oder um international registrierte Marken (die nach dem Madrider Markenabkommen oder dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen für einen Mitgliedstaat eingetragen wurden) handeln. Widerspruch kann auch bei [...]

8.6. Auf welcher Grundlage kann ein Widerspruch eingelegt werden?2016-09-02T10:20:59+02:00

8.5. In welcher Sprache muss der Widerspruch eingereicht werden?

Die Widerspruchsabteilung des EUIPO arbeitet in den fünf Sprachen des Amtes (Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch). Der Widerspruch kann nur in einer dieser Sprachen eingereicht werden. Dabei muss es sich um eine der beiden Sprachen handeln, in denen der Anmelder die Unionsmarke angemeldet hat und die in der Veröffentlichung der Markenanmeldung im Blatt für [...]

8.5. In welcher Sprache muss der Widerspruch eingereicht werden?2016-09-01T12:39:28+02:00

8.3. Und wenn die Gebühr nicht rechtzeitig beim Amt eingeht?

Die Zahlung muss innerhalb der festgelegten dreimonatigen Widerspruchsfrist, d. h. in den drei Monaten nach der Veröffentlichung der Unionsmarkenanmeldung, beim EUIPO eingehen. Wenn innerhalb dieser Frist die notwendigen Schritte für die Zahlung eingeleitet wurden, ist in der Unionsmarkenverordnung jedoch vorgesehen, dass der Betrag als eingegangen angesehen werden kann, wenn die folgende Voraussetzung erfüllt ist: Die Zahlungsanweisung [...]

8.3. Und wenn die Gebühr nicht rechtzeitig beim Amt eingeht?2016-09-01T12:37:34+02:00

8.2. Die Anmeldung einer Unionsmarke, die eine starke Ähnlichkeit mit meiner nationalen Marke aufweist, wurde eingereicht. Kann ich vor der Veröffentlichung der Anmeldung als Präventivmaßnahme eine Widerspruchsschrift einreichen?

Ja, das EUIPO akzeptiert einen Widerspruch gegen eine Unionsmarkenanmeldung, die per Fax und/oder Post vor der Veröffentlichung der Unionsmarkenanmeldung, d. h. vor Beginn der Widerspruchsfrist eingeht. Der Widerspruch wird zurückgestellt und gilt als am ersten Tag der Widerspruchsfrist eingereicht, d. h. am ersten Tag nach der Veröffentlichung der Unionsmarkenanmeldung in Teil A1 des Blatts für Unionsmarken.

8.2. Die Anmeldung einer Unionsmarke, die eine starke Ähnlichkeit mit meiner nationalen Marke aufweist, wurde eingereicht. Kann ich vor der Veröffentlichung der Anmeldung als Präventivmaßnahme eine Widerspruchsschrift einreichen?2016-09-01T12:36:42+02:00

8.1. Wie lange dauert die Widerspruchsfrist?

Widerspruch kann innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung der Anmeldung einer Unionsmarke eingelegt werden. Das amtliche Veröffentlichungsdatum ist das Datum, an dem die Anmeldung in Teil A1 des Blatts für Unionsmarken veröffentlicht wird. Der Widerspruch und die Widerspruchsgebühr von 320 EUR müssen innerhalb der genannten Frist beim Amt eingehen.

8.1. Wie lange dauert die Widerspruchsfrist?2016-09-01T12:34:57+02:00
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