09. Fragen zum Löschungsverfahren

9.11. Wird nach Rücknahme eines Löschungsantrags die Gebühr erstattet?

Bei einer Rücknahme des Löschungsantrags wird die Gebühr nicht erstattet. Wer ein Löschungsverfahren durch Rücknahme des Antrags beendet, muss vielmehr auch die bis dahin entstandenen Kosten der anderen Beteiligten (innerhalb der gesetzlichen Obergrenzen) erstatten, es sei denn, dass aus Gründen der Billigkeit eine andere Entscheidung getroffen wird.

9.11. Wird nach Rücknahme eines Löschungsantrags die Gebühr erstattet?2016-09-02T10:33:41+02:00

9.10. Wer trägt die Kosten eines Löschungsantrags?

Wer in einem Löschungsverfahren unterliegt, trägt die Gebühren und die sonstigen Kosten des anderen Beteiligten. Die erstattungsfähigen Kosten sind allerdings in der Höhe begrenzt, d. h. es gibt Obergrenzen für die Partei, die die Kosten tragen muss.

9.10. Wer trägt die Kosten eines Löschungsantrags?2016-09-02T10:33:07+02:00

9.9. Besteht bei einem Löschungsantrag Vertretungszwang?

Vertretungszwang besteht nur für solche Antragsteller, die weder Wohnsitz noch Sitz noch eine tatsächliche und nicht nur zum Schein bestehende Niederlassung im Europäischen Wirtschaftsraum haben. Sie müssen sich von einem Rechtsanwalt oder einem zugelassenen Vertreter, der in die entsprechende Liste des Amtes eingetragen ist und seinen Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum hat, vertreten lassen.

9.9. Besteht bei einem Löschungsantrag Vertretungszwang?2016-09-02T10:32:37+02:00

9.8. Können mehrere Löschungsgründe geltend gemacht werden?

In einem Löschungsantrag können mehrere verschiedene Gründe geltend gemacht werden. Sofern jedoch die Gebühr für den Antrag auf Erklärung der Nichtigkeit und die Gebühr für den Antrag auf Erklärung des Verfalls nicht entrichtet wurde, ist es nicht möglich, in demselben Antrag sowohl Nichtigkeits- als auch Verfallsgründe geltend zu machen, da der Verfall und die Nichtigkeit [...]

9.8. Können mehrere Löschungsgründe geltend gemacht werden?2016-09-02T10:32:07+02:00

9.7. In welcher Sprache muss der Löschungsantrag gestellt werden?

Der Antrag muss in einer der beiden Sprachen der angegriffenen Unionsmarke eingereicht werden, sofern beide Sprachen des Amtes sind. Andernfalls – erste Sprache ist keine Sprache des Amtes – kann dies nur die zweite Sprache der Unionsmarke sein.

9.7. In welcher Sprache muss der Löschungsantrag gestellt werden?2016-09-02T10:31:35+02:00

9.6. Was kostet ein Löschungsantrag?

Die Gebühr für einen Antrag auf Erklärung der Nichtigkeit und die Gebühr für einen Antrag auf Erklärung des Verfalls betragen jeweils 630 EUR. Der Antrag gilt erst als gestellt, wenn die Gebühr entrichtet wurde.

9.6. Was kostet ein Löschungsantrag?2016-09-02T10:31:01+02:00

9.5. Gibt es Formulare für einen Löschungsantrag?

Es gibt ein Formular für jedes Verfahren (Erklärung der Nichtigkeit und des Verfalls), deren Benutzung jedoch nicht zwingend ist. Die Formulare sind auf der Website des Amtes verfügbar.

9.5. Gibt es Formulare für einen Löschungsantrag?2016-09-02T10:30:24+02:00

9.4. Wann kann ein Löschungsantrag gestellt werden? Müssen bestimmte Fristen eingehalten werden?

Ein Löschungsantrag ist erst zulässig, wenn die betreffende Unionsmarke im Unionsmarkenregister des Amtes eingetragen ist. Die Eintragung wird im Blatt für Unionsmarken (Teil B) veröffentlicht. Ein Antrag auf Erklärung des Verfalls wegen Nichtbenutzung ist nur zulässig, wenn die Unionsmarke zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mehr als fünf Jahren eingetragen ist. Für die Stellung eines Löschungsantrags gibt [...]

9.4. Wann kann ein Löschungsantrag gestellt werden? Müssen bestimmte Fristen eingehalten werden?2016-09-02T10:29:53+02:00

9.3. Wann kann eine Unionsmarke für nichtig erklärt werden?

Es gibt zwei Arten von Nichtigkeitsgründen: absolute und relative Nichtigkeitsgründe. Unter absoluten Nichtigkeitsgründen versteht man Eintragungshindernisse, die von Amts wegen während des Eintragungsverfahrens geprüft wurden. Relative Nichtigkeitsgründe sind ältere Rechte, die der Unionsmarke nach dem Grundsatz der „Priorität" vorgehen. Eine Unionsmarke kann aus absoluten Gründen für nichtig erklärt werden: Wenn die Unionsmarke trotz eines absoluten [...]

9.3. Wann kann eine Unionsmarke für nichtig erklärt werden?2016-09-02T10:29:20+02:00

9.2. Wann kann eine Unionsmarke für verfallen erklärt werden?

Eine Unionsmarke kann in folgenden Fällen für verfallen erklärt werden: Mangels ernsthafter Benutzung. Es ist gesetzlich festgelegt, dass eine Unionsmarke innerhalb von fünf Jahren ab ihrer Eintragung in der Europäischen Union ernsthaft benutzt werden muss. Die Benutzung darf dann ferner nicht für einen längeren Zeitraum als fünf Jahre unterbrochen werden. Wenn die Marke durch das [...]

9.2. Wann kann eine Unionsmarke für verfallen erklärt werden?2016-09-02T10:28:26+02:00

9.1. Wann wird eine Unionsmarke gelöscht und aus dem Register für Unionsmarken entfernt?

Die Unionsmarkenverordnung (UMV) kennt zwei Arten von Verfahren, die sich unter dem Oberbegriff „Löschungsverfahren" zusammenfassen lassen. Eine Unionsmarke kann für verfallen oder aber für nichtig erklärt werden. Der Unterschied besteht darin, dass der Verfall ab dem Datum des Antrags Gültigkeit erlangt, während bei einer Erklärung der Nichtigkeit die Eintragung rückwirkend aus dem Register für Unionsmarken [...]

9.1. Wann wird eine Unionsmarke gelöscht und aus dem Register für Unionsmarken entfernt?2016-09-02T10:27:53+02:00
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