FAQs

Was ist eine Unionsgewährleistungsmarke/ EU-Kollektivmarke?

Unionsgewährleistungsmarken sind eine neue Art von Marken auf EU-Ebene, obwohl sie in einigen nationalen Systemen für den Schutz des geistigen Eigentums bereits bestehen. Auf der Grundlage von Gewährleistungsmarken kann die betreffende Einrichtung oder Organisation Teilnehmern des Gewährleistungssystems die Benutzung der Marke als Zeichen für Waren oder Dienstleistungen, die die Gewährleistungsanforderungen erfüllen, erlauben.

Was ist eine Unionsgewährleistungsmarke/ EU-Kollektivmarke?2017-09-13T17:39:27+02:00

Muss die Marke grafisch darstellbar sein?

Die Bestimmung des Erfordernisses "grafischen Wiedergabe" wird gestrichen. Dies bedeutet, dass ab 1. Oktober 2017 Zeichen in jeder geeigneten Form unter Verwendung allgemein zugänglicher Technologie wiedergegeben werden dürfen, sofern die Wiedergabe eindeutig, präzise, in sich abgeschlossen, leicht zugänglich, verständlich, dauerhaft und objektiv ist. Das Amt wird den Nutzern vor dem Inkrafttreten dieser Bestimmung der Änderungsverordnung Informationen [...]

Muss die Marke grafisch darstellbar sein?2017-09-13T17:29:39+02:00

13.B.5. Wie läuft das Verfahren ab, wenn das EUIPO als Ursprungsamt eingesetzt wird?

Die internationale Anmeldung kann auf eine angemeldete oder eingetragene Unionsmarke gestützt werden. Sie muss vom Inhaber der Marke oder von dessen Vertreter direkt beim EUIPO eingereicht werden. Der Inhaber der Unionsmarke bzw. der Anmelder muss Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaats sein oder eine tatsächliche und nicht nur zum Schein bestehende gewerbliche oder Handelsniederlassung oder seinen Wohnsitz in [...]

13.B.5. Wie läuft das Verfahren ab, wenn das EUIPO als Ursprungsamt eingesetzt wird?2016-09-02T11:07:46+02:00

13.B.4. Welches Formular kann ich verwenden?

Sie können entweder das Formular MM2 der WIPO in englischer, französischer oder spanischer Sprache (abrufbar auf der Website der WIPO) oder das Formular EM 2 des EUIPO in einer der 23 EU-Amtssprachen verwenden, das in zwei verschiedenen Fassungen verfügbar ist: zum einen für Anmeldungen in den drei Sprachen des Madrider Protokolls (Englisch, Französisch oder Spanisch) und zum anderen [...]

13.B.4. Welches Formular kann ich verwenden?2016-09-02T11:07:14+02:00

13.B.2. Benötige ich einen Vertreter?

Eine internationale Anmeldung kann in Bezug auf eine Vertretung vor dem EUIPO unter den gleichen Bedingungen eingereicht werden wie für die direkte Anmeldung einer Unionsmarke (weitere Informationen zur Vertretung vor dem Amt).

13.B.2. Benötige ich einen Vertreter?2016-09-02T11:06:09+02:00

13.B.1. Kann ich eine internationale Anmeldung auf eine Unionsmarke stützen?

Ja, eine internationale Anmeldung kann auf eine Unionsmarke gestützt werden, da die EU dem Madrider Protokoll beigetreten ist. In diesem Fall agiert das EUIPO als Ursprungsamt, das bescheinigt, dass die (angemeldete oder eingetragene) Unionsmarke und die internationale Anmeldung identisch sind.

13.B.1. Kann ich eine internationale Anmeldung auf eine Unionsmarke stützen?2016-09-02T11:05:35+02:00

13.A.5. Wie läuft das Registrierungsverfahren ab

Wenn in einer internationalen Registrierung die EU benannt wird, hat das EUIPO das Recht, binnen 18 Monaten nach Eingang der Anmeldung von der WIPO den Schutz einer Marke zu verweigern. Die Verweigerung kann aus den gleichen (absoluten oder relativen) Gründen erfolgen, die zu einer Ablehnung einer direkt beim EUIPO eingereichten Anmeldung führen würden. Das EUIPO nimmt [...]

13.A.5. Wie läuft das Registrierungsverfahren ab2016-09-02T11:04:51+02:00

13.A.4. Welches Formular verwende ich zur Benennung der EU in einer internationalen Anmeldung oder in einer nachträglichen Benennung?

Wenn Sie eine internationale Registrierung beantragen möchten, müssen Sie eines der beiden folgenden Formulare verwenden: Formular EM2 des EUIPO in einer der 23 EU-Amtssprachen, das in zwei verschiedenen Fassungen verfügbar ist: die erste für Anmeldungen in den drei Sprachen des Protokolls (Englisch, Französisch oder Spanisch), die zweite für Anmeldungen in anderen EU-Sprachen; Formular MM 2 der WIPO in [...]

13.A.4. Welches Formular verwende ich zur Benennung der EU in einer internationalen Anmeldung oder in einer nachträglichen Benennung?2016-09-02T11:03:57+02:00

13.A.2. Benötige ich einen Vertreter?

Wenn in einer internationalen Anmeldung die EU benannt wird, ist es in der Regel nicht erforderlich, einen Vertreter vor dem EUIPO zu bestellen. Im Fall einer vorläufigen Schutzverweigerung oder allgemein, wenn der internationale Inhaber direkt mit dem Amt in Kontakt treten muss (z. B. bei der Einsendung von Unterlagen), gelten jedoch die üblichen Bestimmungen zur Vertretung [...]

13.A.2. Benötige ich einen Vertreter?2016-09-02T10:56:59+02:00

13.A.1. Kann ich die EU in einer internationalen Anmeldung benennen?

  Es ist jetzt möglich, die Europäische Union in einer internationalen Anmeldung zu benennen, da die EU über ein regionales Amt (das EUIPO) verfügt, das Marken verwaltet, die im gesamten Gebiet der EU gültig sind. Durch Benennung der EU in einer internationalen Anmeldung (oder einer nachträglichen Benennung) kann mit derselben Wirkung Schutz beantragt werden wie [...]

13.A.1. Kann ich die EU in einer internationalen Anmeldung benennen?2016-09-02T10:56:29+02:00

13.4. Welche Rolle spielt die WIPO?

Die WIPO verwaltet das Madrider Protokoll und das Madrider Abkommen (die zusammen das sogenannte Madrider System bilden) über ihr Internationales Büro. Wenn eine internationale Anmeldung von einem Ursprungsamt eingereicht wird, prüft das Internationale Büro vor allem, ob alle Anmeldungsanforderungen erfüllt und die Waren und Dienstleistungen richtig klassifiziert sind. Ist dies der Fall, trägt sie die [...]

13.4. Welche Rolle spielt die WIPO?2016-09-02T10:55:08+02:00

13.3. Welche Rolle spielt das EUIPO?

Da das EUIPO als regionales Amt für die Eintragung von Marken für die gesamte Europäische Union (EU) zuständig ist, bildet es die zentrale Anlaufstelle für die WIPO in allen internationalen Anmeldeverfahren auf der Grundlage einer Unionsmarke oder in Bezug auf die Benennung der EU. Das EUIPO agiert entweder als Ursprungsamt, wenn eine internationale Anmeldung auf [...]

13.3. Welche Rolle spielt das EUIPO?2016-09-02T10:54:39+02:00

13.2. Was bedeutet die Verbindung zwischen dem Madrider Protokoll und dem Unionsmarkensystem?

Seit dem Beitritt der Europäischen Union (EU) zum Madrider Protokoll besteht eine Schnittstelle zwischen dem Unionsmarkensystem und dem sogenannten Madrider System. Es ist somit möglich, entweder eine internationale Anmeldung auf der Grundlage einer Unionsmarke einzureichen oder in der internationalen Anmeldung die EU zu benennen.

13.2. Was bedeutet die Verbindung zwischen dem Madrider Protokoll und dem Unionsmarkensystem?2016-09-02T10:53:58+02:00

13.1. Was ist das Madrider Protokoll?

Das Madrider Protokoll zur internationalen Registrierung von Marken ist ein Vertrag, der vom Internationalen Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf verwaltet wird. Das Protokoll gilt seit April 1996 und wurde seither von zahlreichen Ländern weltweit ratifiziert, einschließlich der meisten europäischen Länder, der USA, Japan, Australien, China, Russland, sowie im Oktober 2004 von der [...]

13.1. Was ist das Madrider Protokoll?2016-09-02T10:53:21+02:00

12.5. Besteht die Möglichkeit, die Benutzung einer erstreckten Unionsmarke in einem neuen Mitgliedstaat zu untersagen?

Ja, die Inhaber älterer einzelstaatlicher Rechte können (nur) die Benutzung von erstreckten Unionsmarken im Gebiet eines neuen Mitgliedstaates unter zwei Bedingungen untersagen: erstens dann, wenn die älteren Rechte in dem neuen Mitgliedstaat bereits vor dem Beitrittsdatum des jeweiligen Staates eingetragen, angemeldet oder erworben wurden, und zweitens unter der Voraussetzung, dass die älteren Rechte gutgläubig erworben [...]

12.5. Besteht die Möglichkeit, die Benutzung einer erstreckten Unionsmarke in einem neuen Mitgliedstaat zu untersagen?2016-09-02T10:52:39+02:00

12.4. Werden vor dem Beitrittsdatum angemeldete bzw. eingetragene Unionsmarken nach dem Beitritt in die Sprachen der neuen Mitgliedstaaten übersetzt?

Nein. Unionsmarken, die vor dem Beitrittsdatum angemeldet bzw. eingetragen wurden, werden nicht in die neuen Sprachen übersetzt oder in diesen Sprachen veröffentlicht. Da mit dem Tage des Beitritts die Amtssprachen der neuen Mitgliedstaaten auch Amtssprachen der EU geworden sind, werden jedoch alle Unionsmarkenanmeldungen, die am Tag des Beitritts oder danach eingereicht werden, in die neuen [...]

12.4. Werden vor dem Beitrittsdatum angemeldete bzw. eingetragene Unionsmarken nach dem Beitritt in die Sprachen der neuen Mitgliedstaaten übersetzt?2016-09-02T10:52:05+02:00

12.3. Kann eine erstreckte Unionsmarke aufgrund eines absoluten Eintragungshindernisses abgelehnt werden (bzw. aufgrund eines absoluten Nichtigkeitsgrunds für nichtig erklärt werden), wenn dieses Hindernis (dieser Nichtigkeitsgrund) lediglich durch den Beitritt eines neuen Mitgliedstaats entstanden ist?

Nein. Die Gültigkeit einer erstreckten (eingetragenen oder angemeldeten) Unionsmarke kann nicht angefochten werden, wenn das absolute Eintragungshindernis (der absolute Nichtigkeitsgrund) lediglich aufgrund des Beitritts eines neuen Mitgliedstaats entstanden ist. Handelt es sich beispielsweise bei einer eingetragenen Unionsmarke um eine Wortmarke, die in einer der Sprachen der neuen Mitgliedstaaten beschreibenden Charakter hat, dann kann diese gemäß [...]

12.3. Kann eine erstreckte Unionsmarke aufgrund eines absoluten Eintragungshindernisses abgelehnt werden (bzw. aufgrund eines absoluten Nichtigkeitsgrunds für nichtig erklärt werden), wenn dieses Hindernis (dieser Nichtigkeitsgrund) lediglich durch den Beitritt eines neuen Mitgliedstaats entstanden ist?2016-09-02T10:51:16+02:00
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