Der Schutz gilt für die Zurschaustellung von Waren und Dienstleistungen unter der angemeldeten Unionsmarke auf einer amtlichen oder amtlich anerkannten internationalen Ausstellung im Sinne des am 22. November 1928 in Paris unterzeichneten und zuletzt am 30. November 1972 revidierten Übereinkommens über internationale Ausstellungen. Die entsprechende Ausstellung, aufgrund derer eine Ausstellungspriorität beansprucht werden kann, wird auf der Website des Bureau International des Expositions veröffentlicht.