Nein. Unionsmarken, die vor dem Beitrittsdatum angemeldet bzw. eingetragen wurden, werden nicht in die neuen Sprachen übersetzt oder in diesen Sprachen veröffentlicht. Da mit dem Tage des Beitritts die Amtssprachen der neuen Mitgliedstaaten auch Amtssprachen der EU geworden sind, werden jedoch alle Unionsmarkenanmeldungen, die am Tag des Beitritts oder danach eingereicht werden, in die neuen Amtssprachen übersetzt.