Es ist jetzt möglich, die Europäische Union in einer internationalen Anmeldung zu benennen, da die EU über ein regionales Amt (das EUIPO) verfügt, das Marken verwaltet, die im gesamten Gebiet der EU gültig sind. Durch Benennung der EU in einer internationalen Anmeldung (oder einer nachträglichen Benennung) kann mit derselben Wirkung Schutz beantragt werden wie bei der direkten Anmeldung einer Unionsmarke.