Anmelder oder Vertreter können ihre eigene Referenznummer mit höchstens zwanzig Zeichen an der dafür vorgesehenen Stelle angeben, z. B. Kürzel, Zeichenfolgen, Ziffern usw. Diese Referenznummer kann hilfreich sein, um verschiedene Anmeldungen, die Sie beim Amt eingereicht haben, zu unterscheiden.

Eine „ID-Nummer“ ist eine vom Amt zugewiesene Nummer zur Identifizierung von Anmeldern und Vertretern. Wenn dem Anmelder oder Vertreter bereits eine Identifikationsnummer durch das EUIPO zugewiesen wurde, ist es ausreichend, diese ID-Nummer anzugeben. Ohne eine ID-Nummer müssen alle Felder zum Anmelder/Vertreter ausgefüllt werden. Sie finden die ID-Nummern, wenn Sie Ihre Marke in einer der Online-Datenbanken des Amtes, eSearch plus oder TMview, aufrufen.