Unionsmarken können Zeichen aller Art sein, die sich grafisch darstellen lassen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, die Form oder Aufmachung der Waren oder deren Verpackung, sofern die Zeichen geeignet sind, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Zeichen, die als Marke eingetragen werden können, umfassen demnach Folgendes:

  • Wortmarken einschließlich Buchstaben, Zahlen oder eine Kombination von Buchstaben, Zahlen und Wörter;
  • Bildmarken, mit oder ohne Wörter;
  • Bildmarken in Farbe;
  • Farben oder eine Kombination von Farben;
  • dreidimensionale Marken;
  • Hörmarken.

Die Anmeldung muss eine grafische Wiedergabe der Marke enthalten.