Ja, Sie müssen einen Farbanspruch geltend machen, indem Sie die Farbe(n) einfach in Worten angeben.

Wenn Sie neben der Angabe der Farbe (z. B. Blau, Rot, Grün) die internationalen Farbcodes verwenden wollen, sich aber über die Verwendung der richtigen Codes nicht sicher sind, wenden Sie sich bitte an eine Druckerei, da das EUIPO diese Informationen nicht bereitstellt.

Bei der Anmeldung einer Farbmarke per se können Sie die Farben einfach in Worten angeben, die Angabe eines international anerkannten Farbcodes ist optional. Tatsächlich empfiehlt das Amt die Angabe eines Codes. Wird kein Code angegeben, stellt dies allein allerdings kein Eintragungshindernis dar.