Je nach Art des Inhabers können Unionsmarken in Individualmarken und Kollektivmarken unterteilt werden:

Dabei ist zunächst darauf hinzuweisen, dass „Kollektiv“ weder bedeutet, dass mehrere Personen Inhaber der Marke sind (gemeinsame Anmelder/gemeinsame Inhaber) noch, dass die Marke für mehr als ein Land gilt (das Unionsmarkensystem erstreckt sich automatisch auf alle EU-Mitgliedstaaten).

Der Inhaber einer Individualmarke kann eine natürliche oder juristische Person oder können mehrere natürliche oder juristische Personen sein. Handelt es sich um mehrere Personen, werden diese als mehrere Anmelder bezeichnet. Daher können mehrere Anmelder Inhaber einer Individualmarke sein.

Bei einer Kollektivmarke kann es sich um eine beliebige Marke handeln (z. B. Wortmarke, Bildmarke, dreidimensionale Marke usw.), sofern sie einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem Verband gehört und sie zur Unterscheidung der Waren und Dienstleistungen der Mitglieder dieses Verbands von denen anderer Unternehmen verwendet wird.
Nur Verbände von Herstellern, Erzeugern, Dienstleistungserbringern oder Händlern sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts können Unionskollektivmarken anmelden.

Gemäß der Unionsmarkenverordnung gelten für den Schutz von Kollektivmarken besondere Bestimmungen. Angaben, die zur Bezeichnung der geografischen Herkunft der Waren oder der Dienstleistungen dienen, sind kein Eintragungshindernis für eine Kollektivmarke. Dies gilt nicht für Individualmarken, bei denen eine geografische Angabe nicht eingetragen werden kann, weil sie beschreibend ist.

Der Anmelder einer Kollektivmarke wird aufgefordert, eine Satzung vorzulegen, die deren Benutzung regelt. Anderenfalls wird die Anmeldung zurückgewiesen.

Eine Kollektivmarke kann verwendet werden, um für Waren zu werben, die für eine Region typisch sind. Kollektivmarken können zusammen mit der Individualmarke des Erzeugers einer bestimmten Ware verwendet werden. Damit können Unternehmen ihre eigenen Waren von denen ihrer Wettbewerber differenzieren, während ihnen gleichzeitig das Vertrauen der Verbraucher in Waren oder Dienstleistungen zugutekommt, die unter der Kollektivmarke angeboten werden.