Dieser Antrag kann nur zum Zeitpunkt der Einreichung einer Unionsmarkenanmeldung oder bei internationalen Registrierungen (IR), in denen die EU benannt ist, innerhalb eines Monats nach Übermittlung der WIPO-Datei an das EUIPO gestellt werden.
Dieser Antrag kann nur zum Zeitpunkt der Einreichung einer Unionsmarkenanmeldung oder bei internationalen Registrierungen (IR), in denen die EU benannt ist, innerhalb eines Monats nach Übermittlung der WIPO-Datei an das EUIPO gestellt werden.