FAQs

10.3. Können Nachweise noch nach Ablauf der viermonatigen Frist für die Darlegung der Beschwerdebegründung vorgelegt werden?

Die Unionsmarkenverordnung sieht vor, dass die Gründe für die Beschwerde, d. h. die Darlegung der Tatsachen und die rechtliche Begründung, aufgrund derer die angefochtene Entscheidung geändert werden soll, innerhalb von vier Monaten nach Zustellung der angefochtenen Entscheidung vorzulegen sind. Die Beschwerdekammern können jedoch Beweismittel oder Tatsachen berücksichtigen, die nicht rechtzeitig von den Parteien beigebracht werden.

10.3. Können Nachweise noch nach Ablauf der viermonatigen Frist für die Darlegung der Beschwerdebegründung vorgelegt werden?2016-09-02T10:35:50+02:00

10.2. Können die Fristen für die Beschwerdeeinreichung und die Darlegung der Gründe für die Beschwerde verlängert werden?

Nein, diese Fristen sind in der Unionsmarkenverordnung festgelegt und können von den Beschwerdekammern nicht verlängert werden. Kann der Beschwerdeführer eine der Fristen nicht einhalten, besteht für ihn nur die Möglichkeit, einen Antrag auf Wiederherstellung seiner Rechte (einen sogenannten Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand) zu stellen, sofern die Voraussetzungen für einen solchen Antrag erfüllt [...]

10.2. Können die Fristen für die Beschwerdeeinreichung und die Darlegung der Gründe für die Beschwerde verlängert werden?2016-09-02T10:35:13+02:00

10.1. Wie wird die Beschwerde eingelegt?

Eine Beschwerde ist innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Entscheidung, die angegriffen werden soll, schriftlich beim EUIPO einzulegen. Die Beschwerde gilt erst als eingelegt, wenn innerhalb dieser Frist die Beschwerdegebühr (720 EUR) gezahlt worden ist. Diese Fristen können nicht verlängert werden. Die Beschwerdeschrift ist grundsätzlich in der Verfahrenssprache einzureichen. Wenn die Beschwerdeschrift keine Gründe für [...]

10.1. Wie wird die Beschwerde eingelegt?2016-09-02T10:34:41+02:00

9.11. Wird nach Rücknahme eines Löschungsantrags die Gebühr erstattet?

Bei einer Rücknahme des Löschungsantrags wird die Gebühr nicht erstattet. Wer ein Löschungsverfahren durch Rücknahme des Antrags beendet, muss vielmehr auch die bis dahin entstandenen Kosten der anderen Beteiligten (innerhalb der gesetzlichen Obergrenzen) erstatten, es sei denn, dass aus Gründen der Billigkeit eine andere Entscheidung getroffen wird.

9.11. Wird nach Rücknahme eines Löschungsantrags die Gebühr erstattet?2016-09-02T10:33:41+02:00

9.10. Wer trägt die Kosten eines Löschungsantrags?

Wer in einem Löschungsverfahren unterliegt, trägt die Gebühren und die sonstigen Kosten des anderen Beteiligten. Die erstattungsfähigen Kosten sind allerdings in der Höhe begrenzt, d. h. es gibt Obergrenzen für die Partei, die die Kosten tragen muss.

9.10. Wer trägt die Kosten eines Löschungsantrags?2016-09-02T10:33:07+02:00

9.9. Besteht bei einem Löschungsantrag Vertretungszwang?

Vertretungszwang besteht nur für solche Antragsteller, die weder Wohnsitz noch Sitz noch eine tatsächliche und nicht nur zum Schein bestehende Niederlassung im Europäischen Wirtschaftsraum haben. Sie müssen sich von einem Rechtsanwalt oder einem zugelassenen Vertreter, der in die entsprechende Liste des Amtes eingetragen ist und seinen Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum hat, vertreten lassen.

9.9. Besteht bei einem Löschungsantrag Vertretungszwang?2016-09-02T10:32:37+02:00

9.8. Können mehrere Löschungsgründe geltend gemacht werden?

In einem Löschungsantrag können mehrere verschiedene Gründe geltend gemacht werden. Sofern jedoch die Gebühr für den Antrag auf Erklärung der Nichtigkeit und die Gebühr für den Antrag auf Erklärung des Verfalls nicht entrichtet wurde, ist es nicht möglich, in demselben Antrag sowohl Nichtigkeits- als auch Verfallsgründe geltend zu machen, da der Verfall und die Nichtigkeit [...]

9.8. Können mehrere Löschungsgründe geltend gemacht werden?2016-09-02T10:32:07+02:00

9.7. In welcher Sprache muss der Löschungsantrag gestellt werden?

Der Antrag muss in einer der beiden Sprachen der angegriffenen Unionsmarke eingereicht werden, sofern beide Sprachen des Amtes sind. Andernfalls – erste Sprache ist keine Sprache des Amtes – kann dies nur die zweite Sprache der Unionsmarke sein.

9.7. In welcher Sprache muss der Löschungsantrag gestellt werden?2016-09-02T10:31:35+02:00

9.6. Was kostet ein Löschungsantrag?

Die Gebühr für einen Antrag auf Erklärung der Nichtigkeit und die Gebühr für einen Antrag auf Erklärung des Verfalls betragen jeweils 630 EUR. Der Antrag gilt erst als gestellt, wenn die Gebühr entrichtet wurde.

9.6. Was kostet ein Löschungsantrag?2016-09-02T10:31:01+02:00

9.5. Gibt es Formulare für einen Löschungsantrag?

Es gibt ein Formular für jedes Verfahren (Erklärung der Nichtigkeit und des Verfalls), deren Benutzung jedoch nicht zwingend ist. Die Formulare sind auf der Website des Amtes verfügbar.

9.5. Gibt es Formulare für einen Löschungsantrag?2016-09-02T10:30:24+02:00

9.4. Wann kann ein Löschungsantrag gestellt werden? Müssen bestimmte Fristen eingehalten werden?

Ein Löschungsantrag ist erst zulässig, wenn die betreffende Unionsmarke im Unionsmarkenregister des Amtes eingetragen ist. Die Eintragung wird im Blatt für Unionsmarken (Teil B) veröffentlicht. Ein Antrag auf Erklärung des Verfalls wegen Nichtbenutzung ist nur zulässig, wenn die Unionsmarke zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mehr als fünf Jahren eingetragen ist. Für die Stellung eines Löschungsantrags gibt [...]

9.4. Wann kann ein Löschungsantrag gestellt werden? Müssen bestimmte Fristen eingehalten werden?2016-09-02T10:29:53+02:00

9.3. Wann kann eine Unionsmarke für nichtig erklärt werden?

Es gibt zwei Arten von Nichtigkeitsgründen: absolute und relative Nichtigkeitsgründe. Unter absoluten Nichtigkeitsgründen versteht man Eintragungshindernisse, die von Amts wegen während des Eintragungsverfahrens geprüft wurden. Relative Nichtigkeitsgründe sind ältere Rechte, die der Unionsmarke nach dem Grundsatz der „Priorität" vorgehen. Eine Unionsmarke kann aus absoluten Gründen für nichtig erklärt werden: Wenn die Unionsmarke trotz eines absoluten [...]

9.3. Wann kann eine Unionsmarke für nichtig erklärt werden?2016-09-02T10:29:20+02:00

9.2. Wann kann eine Unionsmarke für verfallen erklärt werden?

Eine Unionsmarke kann in folgenden Fällen für verfallen erklärt werden: Mangels ernsthafter Benutzung. Es ist gesetzlich festgelegt, dass eine Unionsmarke innerhalb von fünf Jahren ab ihrer Eintragung in der Europäischen Union ernsthaft benutzt werden muss. Die Benutzung darf dann ferner nicht für einen längeren Zeitraum als fünf Jahre unterbrochen werden. Wenn die Marke durch das [...]

9.2. Wann kann eine Unionsmarke für verfallen erklärt werden?2016-09-02T10:28:26+02:00

9.1. Wann wird eine Unionsmarke gelöscht und aus dem Register für Unionsmarken entfernt?

Die Unionsmarkenverordnung (UMV) kennt zwei Arten von Verfahren, die sich unter dem Oberbegriff „Löschungsverfahren" zusammenfassen lassen. Eine Unionsmarke kann für verfallen oder aber für nichtig erklärt werden. Der Unterschied besteht darin, dass der Verfall ab dem Datum des Antrags Gültigkeit erlangt, während bei einer Erklärung der Nichtigkeit die Eintragung rückwirkend aus dem Register für Unionsmarken [...]

9.1. Wann wird eine Unionsmarke gelöscht und aus dem Register für Unionsmarken entfernt?2016-09-02T10:27:53+02:00

8.16. Kann die obsiegende Partei eines Widerspruchsverfahrens die Verfahrenskosten zurückerstattet bekommen?

Die Entscheidung über die Verteilung der Kosten wird in einer Entscheidung in der Hauptsache getroffen. In allen anderen Fällen, in denen die Widerspruchsabteilung des EUIPO den Fall abschließt, geht die Benachrichtigung mit einer Entscheidung über die Kosten einher. In Fällen, in denen sich die Kosten auf Vertretungskosten und die Widerspruchsgebühr beschränken, wird die Entscheidung über [...]

8.16. Kann die obsiegende Partei eines Widerspruchsverfahrens die Verfahrenskosten zurückerstattet bekommen?2016-09-02T10:27:02+02:00

8.15. Was muss mit dem Benutzungsnachweis bestätigt werden?

Der Benutzungsnachweis der Marke muss „Angaben über Ort, Zeit, Umfang und die Art der Benutzung der Widerspruchsmarke für die Waren und Dienstleistungen, für die sie eingetragen wurden und auf denen der Widerspruch beruht" enthalten. Solche Beweismittel können zum Beispiel Urkunden und Beweisstücke sein, wie Verpackungen, Etiketten, Preislisten, Kataloge, Rechnungen, Fotografien, Zeitungsanzeigen und schriftliche Erklärungen, die [...]

8.15. Was muss mit dem Benutzungsnachweis bestätigt werden?2016-09-02T10:26:31+02:00

8.14. Was bedeutet es, wenn der Anmelder einen „Benutzungsnachweis“ vom Widersprechenden verlangen kann?

Gemäß Artikel 15 der Unionsmarkenverordnung und der Richtlinie 89/104/EWG müssen Marken in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union nach ihrer Eintragung innerhalb von fünf Jahren wirklich und ernsthaft auf dem Markt benutzt werden. Nach der Unionsmarkenverordnung hat der Anmelder somit das Recht, vom Widersprechenden Nachweise über die Benutzung der Marke zu verlangen, auf die sich der Widerspruch gründet, [...]

8.14. Was bedeutet es, wenn der Anmelder einen „Benutzungsnachweis“ vom Widersprechenden verlangen kann?2016-09-02T10:25:51+02:00

8.13. Die Widerspruchsschrift, die mir das Amt zugestellt hat, erscheint mir unvollständig (keine Beweise für ältere Rechte, keine Übersetzung bestimmter Beweise usw.). Ist dies üblich?

Das Amt stellt den Widerspruch zu, nachdem es festgestellt hat, dass der Widerspruch nach der Unionsmarkenverordnung zulässig ist. Das heißt jedoch nicht, dass der Widerspruch „vollständig" ist. Wenn die „Cooling-off"-Phase abgelaufen ist und die Parteien zu keiner einvernehmlichen Einigung gelangt sind, hat der Widersprechende zwei Monate Zeit, seine Widerspruchsschrift um die Beweise zu vervollständigen, die [...]

8.13. Die Widerspruchsschrift, die mir das Amt zugestellt hat, erscheint mir unvollständig (keine Beweise für ältere Rechte, keine Übersetzung bestimmter Beweise usw.). Ist dies üblich?2016-09-02T10:25:09+02:00

8.12. Welchen Vorteil bringt es, wenn man sich während der „Cooling off“-Phase um eine einvernehmliche Lösung bemüht?

Die „Cooling off"-Phase beginnt nach der Zustellung des Widerspruchs und dauert zwei Monate; sie geht dem kontradiktorischen Teil des Verfahrens voraus (an dem der Widersprechende und der Anmelder beteiligt sind). Wenn die kontradiktorische Phase noch nicht begonnen hat und die Parteien zu einer Einigung gelangen, mit der der Widerspruch endet, werden keiner Partei die Kosten [...]

8.12. Welchen Vorteil bringt es, wenn man sich während der „Cooling off“-Phase um eine einvernehmliche Lösung bemüht?2016-09-02T10:24:34+02:00

8.11. Muss ich eine Übersetzung der Urkunden der nationalen Ämter vorlegen, die belegen, dass ich Inhaber der Marken bin, auf die sich der Widerspruch stützt?

Ja. Als Verfahrenssprache muss der Widersprechende eine der Sprachen des Amtes wählen, die gleichzeitig eine der beiden Sprachen sein muss, die der Anmelder in der Anmeldung der Unionsmarke angegeben hat. Der gesamte Schriftverkehr mit dem Amt sowie die Dokumente, mit denen der Widersprechende sein Recht begründet, müssen in der Verfahrenssprache abgefasst sein oder es muss [...]

8.11. Muss ich eine Übersetzung der Urkunden der nationalen Ämter vorlegen, die belegen, dass ich Inhaber der Marken bin, auf die sich der Widerspruch stützt?2016-09-02T10:24:04+02:00
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