Unionsgewährleistungsmarken sind eine neue Art von Marken auf EU-Ebene, obwohl sie in einigen nationalen Systemen für den Schutz des geistigen Eigentums bereits bestehen.

Auf der Grundlage von Gewährleistungsmarken kann die betreffende Einrichtung oder Organisation Teilnehmern des Gewährleistungssystems die Benutzung der Marke als Zeichen für Waren oder Dienstleistungen, die die Gewährleistungsanforderungen erfüllen, erlauben.

Als EU-Kollektivmarken, also Unionsmarken mit einer Markensatzung, eignen sich insbesondere Qualitätssiegel. Aber auch sonstige Gelegenheiten, die eine Verbreitung eines Siegels durch Viele vorsehen, können eine EU-Gewährleistungsmarke sinnvoll erscheinen lassen.