Ab 1.10.2017 keine grafische Wiedergabe bei EU-Markenanmeldung mehr erforderlich
In der Änderungsverordnung wird die Bestimmung zur grafischen Wiedergabe gestrichen. Dies bedeutet, dass ab 1. Oktober 2017 Zeichen in jeder geeigneten Form unter Verwendung allgemein zugänglicher Technologie wiedergegeben werden dürfen, sofern die Wiedergabe eindeutig, präzise, in sich abgeschlossen, leicht zugänglich, verständlich, dauerhaft und objektiv ist. Das Amt wird den Nutzern vor dem Inkrafttreten dieser Bestimmung der [...]