Zwischen dem Titel „Nie wieder keine Ahnung!“ für eine Fernsehsendung und für ein Sachbuch besteht keine Verwechslungsgefahr

Zwischen dem Titel „Nie wieder keine Ahnung!“ für eine Fernsehbeitragsreihe und dem gleichen Titel für ein Sachbuch besteht keine Verwechslungsgefahr im Sinne von § 15 Abs. 2 MarkenG. OLG Frankfurt 6. Zivilsenat vom 11.01.2022 – Dokumentreiter […]