Aus HABM wird EUIPO und aus der Gemeinschaftsmarke die Unionsmarke (beides = EU-Marke)
Zum 23. März 2016 traten Änderungen der Gemeinschaftsmarken-Verordnung der Europäischen Union (EU-Verordnung Nr. 2015/2424) in Kraft. Seit diesem Datum wird das Harmonisierungsamt in "Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)" umbenannt. Künftige Gemeinschaftsmarken heißen dann "Unionsmarken". Das Logo des HABM wird als Erkennungszeichen des Amtes gleichbleiben, ersetzt werden lediglich der Name und die Abkürzung. [...]