Ab 1.10.2017 keine grafische Wiedergabe bei EU-Markenanmeldung mehr erforderlich

In der Änderungsverordnung wird die Bestimmung zur grafischen Wiedergabe gestrichen. Dies bedeutet, dass ab 1. Oktober 2017 Zeichen in jeder geeigneten Form unter Verwendung allgemein zugänglicher Technologie wiedergegeben werden dürfen, sofern die Wiedergabe eindeutig, präzise, in sich abgeschlossen, leicht zugänglich, verständlich, dauerhaft und objektiv ist. Das Amt wird den Nutzern vor dem Inkrafttreten dieser Bestimmung der [...]

Ab 1.10.2017 keine grafische Wiedergabe bei EU-Markenanmeldung mehr erforderlich2018-11-05T11:54:26+01:00

Zeitpunkt für Ungültigkeit oder Verfall einer nationalen Marke

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Ist es mit Art. 14 der Richtlinie 2008/95/EG vereinbar, wenn die Ungültigkeit oder der Verfall einer nationalen Marke, die die Grundlage für die Beanspruchung des Zeitrangs einer Unionsmarke bildet und Gegenstand eines Verzichts gewesen oder erloschen ist, nachträglich nur dann festgestellt werden kann, [...]

Zeitpunkt für Ungültigkeit oder Verfall einer nationalen Marke2017-03-27T17:26:34+02:00

Markenämter (nationale Markenämter, EUIPO, WIPO und Madrider System)

Nationale Markenämter Die nationalen Markenämter vergeben in ihren jeweiligen Ländern nationale Markenrechte. Es ist darauf hinzuweisen, dass für das Königreich Dänemark ausschließlich das dänische Patent- und Markenamt zuständig ist. Auf den Färöern und in Grönland können Markenrechte weder durch das Unionsmarkensystem noch durch eine internationale Registrierung gemäß Madrider Protokoll erworben werden, in der Dänemark benannt [...]

Markenämter (nationale Markenämter, EUIPO, WIPO und Madrider System)2017-01-30T09:53:40+01:00

Aus HABM wird EUIPO und aus der Gemeinschaftsmarke die Unionsmarke (beides = EU-Marke)

Zum 23. März 2016 traten Änderungen der Gemeinschaftsmarken-Verordnung der Europäischen Union (EU-Verordnung Nr. 2015/2424) in Kraft. Seit diesem Datum wird das Harmonisierungsamt in "Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)" umbenannt. Künftige Gemeinschaftsmarken heißen dann "Unionsmarken". Das Logo des HABM wird als Erkennungszeichen des Amtes gleichbleiben, ersetzt werden lediglich der Name und die Abkürzung. [...]

Aus HABM wird EUIPO und aus der Gemeinschaftsmarke die Unionsmarke (beides = EU-Marke)2017-01-30T10:01:55+01:00
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