01. Allgemeine Fragen

Was ist eine Unionsgewährleistungsmarke/ EU-Kollektivmarke?

Unionsgewährleistungsmarken sind eine neue Art von Marken auf EU-Ebene, obwohl sie in einigen nationalen Systemen für den Schutz des geistigen Eigentums bereits bestehen. Auf der Grundlage von Gewährleistungsmarken kann die betreffende Einrichtung oder Organisation Teilnehmern des Gewährleistungssystems die Benutzung der Marke als Zeichen für Waren oder Dienstleistungen, die die Gewährleistungsanforderungen erfüllen, erlauben.

Was ist eine Unionsgewährleistungsmarke/ EU-Kollektivmarke?2017-09-13T17:39:27+02:00

Muss die Marke grafisch darstellbar sein?

Die Bestimmung des Erfordernisses "grafischen Wiedergabe" wird gestrichen. Dies bedeutet, dass ab 1. Oktober 2017 Zeichen in jeder geeigneten Form unter Verwendung allgemein zugänglicher Technologie wiedergegeben werden dürfen, sofern die Wiedergabe eindeutig, präzise, in sich abgeschlossen, leicht zugänglich, verständlich, dauerhaft und objektiv ist. Das Amt wird den Nutzern vor dem Inkrafttreten dieser Bestimmung der Änderungsverordnung Informationen [...]

Muss die Marke grafisch darstellbar sein?2017-09-13T17:29:39+02:00

1.18. Wenn sich ein Eintragungshindernis nur auf einen Mitgliedstaat der Europäischen Union bezieht, verhindert dies dann die gesamte Anmeldung?

Ja, das Amt weist die Anmeldung einer Unionsmarke zurück, wenn in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ein Eintragungshindernis besteht. Besteht die Marke beispielsweise aus der Bezeichnung der Ware in der Amtssprache eines Mitgliedstaats der Europäischen Union, so weist das Amt die Unionsmarkenanmeldung zurück. Ältere Rechte, die im Rahmen eines Widerspruchs oder eines Antrags auf Erklärung [...]

1.18. Wenn sich ein Eintragungshindernis nur auf einen Mitgliedstaat der Europäischen Union bezieht, verhindert dies dann die gesamte Anmeldung?2016-09-01T10:45:30+02:00

1.16. Gilt der Schutz ab dem Zeitpunkt der Einreichung meiner Unionsmarkenanmeldung?

Eine Unionsmarke wird durch Eintragung erworben. Die Anmeldung einer Unionsmarke berechtigt den Anmelder jedoch dazu, Widerspruch gegen spätere Markenanmeldungen einzulegen, die mit seiner Marke identisch oder ähnlich sind und sich auf identische oder ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen beziehen. Zusätzlich kann eine Unionsmarkenanmeldung unter anderem Gegenstand eines Rechtsübergangs, eines dinglichen Rechts, Gegenstand von Zwangsvollstreckungen, von Insolvenzverfahren [...]

1.16. Gilt der Schutz ab dem Zeitpunkt der Einreichung meiner Unionsmarkenanmeldung?2016-09-01T10:44:09+02:00

1.15. Was bedeutet die Verpflichtung, eine Marke zu benutzen?

Unter dieser Verpflichtung ist zu verstehen, dass eine Unionsmarke für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, für die Dauer von fünf Jahren ab Eintragung ernsthaft in der Europäischen Union benutzt werden muss.

1.15. Was bedeutet die Verpflichtung, eine Marke zu benutzen?2016-09-01T10:43:15+02:00

1.13. Worin besteht der Unterschied zwischen einem Geschmacksmuster und einer Marke?

Der Unterschied besteht in ihren wesentlichen Funktionen: Ein Geschmacksmuster dient im Wesentlichen zur Bestimmung der Gestalt eines Erzeugnisses. Eine Marke bezieht sich ebenfalls auf das Erzeugnis. Die Hauptfunktion einer Marke besteht in der Identifizierung ihrer betrieblichen Herkunft in Bezug auf bestimmte Waren und/oder Dienstleistungen.

1.13. Worin besteht der Unterschied zwischen einem Geschmacksmuster und einer Marke?2016-09-01T10:41:48+02:00

1.12. Worin besteht der Unterschied zwischen Priorität und Zeitrang?

Das Prioritätsrecht hat die Wirkung, dass für die Bestimmung des Vorrangs von Rechten der Prioritätstag als Tag der Anmeldung der Unionsmarke gilt. Der Zeitrang hat nach der Verordnung über die Unionsmarke die alleinige Wirkung, dass dem Inhaber der Unionsmarke, falls er auf die ältere Marke verzichtet oder sie erlöschen lässt, weiter dieselben Rechte zugestanden werden, [...]

1.12. Worin besteht der Unterschied zwischen Priorität und Zeitrang?2016-09-01T10:40:38+02:00

1.11. Sind neben der Beanspruchung des Zeitrangs weitere formelle Schritte zu beachten?

Wird der Zeitrang einer oder mehrerer eingetragener älterer Marken bei der Anmeldung in Anspruch genommen, so muss der Anmelder grundsätzlich innerhalb von drei Monaten ab dem Tag der Inanspruchnahme des Zeitrangs eine Kopie der betreffenden Eintragung vorlegen. Gemäß dem Beschluss Nr. EX-05-5 muss der Anmelder keine Kopie der Eintragung beifügen, wenn dem Amt die benötigten Angaben [...]

1.11. Sind neben der Beanspruchung des Zeitrangs weitere formelle Schritte zu beachten?2016-09-01T10:39:28+02:00

1.10. Was ist der Zeitrang einer älteren nationalen Marke?

Die Unionsmarke ist so konzipiert, dass sie die nationalen Schutzsysteme ergänzt. Anmelder oder Inhaber einer Unionsmarke, die bereits in einem oder mehreren Mitgliedstaaten Inhaber einer identischen nationalen oder internationalen Marke für die gleichen Waren und Dienstleistungen sind, können den Zeitrang dieser Marke bereits in der Unionsmarkenanmeldung oder binnen zwei Monaten ab deren Anmeldung oder jederzeit [...]

1.10. Was ist der Zeitrang einer älteren nationalen Marke?2016-09-01T10:37:11+02:00

1.9. Was ist eine Ausstellungspriorität?

Der Schutz gilt für die Zurschaustellung von Waren und Dienstleistungen unter der angemeldeten Unionsmarke auf einer amtlichen oder amtlich anerkannten internationalen Ausstellung im Sinne des am 22. November 1928 in Paris unterzeichneten und zuletzt am 30. November 1972 revidierten Übereinkommens über internationale Ausstellungen. Die entsprechende Ausstellung, aufgrund derer eine Ausstellungspriorität beansprucht werden kann, wird auf der Website [...]

1.9. Was ist eine Ausstellungspriorität?2016-09-01T10:33:23+02:00

1.8. Sind neben der Beanspruchung der Priorität weitere formelle Schritte zu beachten?

Ein Anmelder, der in seiner Anmeldung die Priorität der ersten Anmeldung in Anspruch nimmt, muss grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach dem Anmeldetag eine Kopie der betreffenden ersten Anmeldung vorlegen. Wenn die erste Anmeldung nicht in einer Amtssprache der EU erfolgte, ist eine Übersetzung einzureichen (die Übersetzung muss nicht beglaubigt sein). Gemäß Beschluss Nr. EX-05-5 muss [...]

1.8. Sind neben der Beanspruchung der Priorität weitere formelle Schritte zu beachten?2016-09-01T10:30:56+02:00

1.7. Was ist die Priorität einer älteren Anmeldung?

Jeder, der in einem oder mit Wirkung für einen Vertragsstaat der Pariser Verbandsübereinkunft oder des TRIPS-Abkommens oder für einen Staat, für den die Kommission die Gegenseitigkeit bestätigt hat, eine nationale (oder Benelux-)Marke oder eine Unionsmarke vorschriftsmäßig angemeldet hat, genießt hinsichtlich der Anmeldung derselben Marke als Unionsmarke für die Waren oder Dienstleistungen, die mit denen identisch [...]

1.7. Was ist die Priorität einer älteren Anmeldung?2016-09-01T10:30:08+02:00

1.6. Kann eine Marke in jedem Mitgliedstaat einzeln eingetragen werden, wenn nicht in der gesamten Europäischen Union Schutz beansprucht wird?

Ja, eine nationale Eintragung kann erworben werden. Wenn jedoch eine Eintragung zuvor vom EUIPO zurückgewiesen wurde, ist es wahrscheinlich, dass eine Eintragung in den Mitgliedstaaten nicht erfolgreich sein wird, in denen die Unionsmarke als nicht eintragungsfähig erachtet wurde.

1.6. Kann eine Marke in jedem Mitgliedstaat einzeln eingetragen werden, wenn nicht in der gesamten Europäischen Union Schutz beansprucht wird?2016-09-01T10:28:39+02:00

1.5. Ist es möglich, dass die Unionsmarke nur in bestimmten Mitgliedstaaten gültig ist?

Nein, denn die Unionsmarke hat eine einheitliche Wirkung. Die Anmeldung einer Unionsmarke und eine eingetragene Unionsmarke sind in der Europäischen Union als Ganzes gültig. Sowohl die Anmeldung als auch die nachfolgende Eintragung erstrecken sich automatisch und gleichzeitig auf alle 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Es ist nicht möglich, die geografische Ausdehnung des Schutzes auf bestimmte Mitgliedstaaten [...]

1.5. Ist es möglich, dass die Unionsmarke nur in bestimmten Mitgliedstaaten gültig ist?2016-09-01T10:27:10+02:00

1.4. Was ist ein Erzeugnis/eine Ware oder eine Dienstleistung?

Erzeugnis/Ware: jede Art von Artikel, mit dem Handelsaktivitäten realisiert werden können. Dienstleistung: die Bereitstellung von Leistungen in Übereinstimmung mit menschlichen Bedürfnissen. Die „Internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken" (Abkommen von Nizza) dient zur Bestimmung des Schutzbereiches von Marken. Die Nizza-Klassifikation ist eine Klassifikation für Waren und Dienstleistungen zur Eintragung von [...]

1.4. Was ist ein Erzeugnis/eine Ware oder eine Dienstleistung?2016-09-01T10:25:37+02:00

1.2. Hat die Unionsmarke Vorrang vor nationalen Marken?

Das System der Unionsmarke (UM) berührt nicht die nationalen Markensysteme der Mitgliedstaaten (bzw. das Benelux-Markenamt für Belgien, Luxemburg und die Niederlande). Unternehmen steht es frei, sich eine Marke nur auf nationaler Ebene, auf Unionsebene oder auf beiden Ebenen schützen zu lassen. Die zahlreichen in den Mitgliedstaaten bestehenden und eingetragenen nationalen Marken behalten weiterhin ihre Gültigkeit. [...]

1.2. Hat die Unionsmarke Vorrang vor nationalen Marken?2016-09-01T10:14:15+02:00

1.1. Weshalb eine Unionsmarke (UM)?

Eine Unionsmarke (UM) gewährt ihrem Inhaber ein ausschließliches Recht. Der Inhaber ist berechtigt, es Dritten zu verbieten, ohne seine Zustimmung im geschäftlichen Verkehr ein mit der Unionsmarke gleiches oder ähnliches Zeichen für Waren und/oder Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen identisch oder verbunden sind, für die die Unionsmarke geschützt ist. Das Unionsmarkensystem besteht aus einem [...]

1.1. Weshalb eine Unionsmarke (UM)?2016-09-01T10:13:10+02:00
Nach oben