Die Beschwerdekammern sind mit etwa 2500 Fällen pro Jahr befasst. Die Bearbeitung dieser Fälle dauert bis zu ihrem Abschluss durchschnittlich eineinhalb Jahre und führt in einigen Fällen zu einem weiteren Beschwerdeverfahren. Dies kann ein teurer und zeitaufwendiger Prozess sein. Dabei besteht in vielen Fällen, selbst wenn es einen tatsächlichen rechtlichen Konflikt gibt, die Möglichkeit einer gütlichen Beilegung, bei der die Geschäftsinteressen beider Parteien gewahrt werden können.

Mediation bietet eine zügige und weniger kostspielige Alternative zu einem Rechtsstreit, wobei auf die Kenntnisse der Mediatoren zurückgegriffen wird, die sich in Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes sehr gut auskennen. Ein solches Verfahren bietet zudem die Garantie der Vertraulichkeit bezüglich des Vorliegens eines Streits, da die Streitigkeit nicht vor den Augen der Öffentlichkeit ausgetragen wird. Traditionell hat die Mediation eine hohe Erfolgsquote.