Die „Cooling off“-Phase beginnt nach der Zustellung des Widerspruchs und dauert zwei Monate; sie geht dem kontradiktorischen Teil des Verfahrens voraus (an dem der Widersprechende und der Anmelder beteiligt sind). Wenn die kontradiktorische Phase noch nicht begonnen hat und die Parteien zu einer Einigung gelangen, mit der der Widerspruch endet, werden keiner Partei die Kosten auferlegt.

Wenn die Einigung darüber hinaus dazu führt, dass das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen der Unionsmarke auf diejenigen beschränkt wird, die vom Widerspruch nicht betroffen sind, oder der Widerspruch zurückgenommen wird, erstattet das Amt darüber hinaus dem Widersprechenden die Widerspruchsgebühr.