Die Entscheidung über die Verteilung der Kosten wird in einer Entscheidung in der Hauptsache getroffen. In allen anderen Fällen, in denen die Widerspruchsabteilung des EUIPO den Fall abschließt, geht die Benachrichtigung mit einer Entscheidung über die Kosten einher. In Fällen, in denen sich die Kosten auf Vertretungskosten und die Widerspruchsgebühr beschränken, wird die Entscheidung über die Kosten der Entscheidung über die Verteilung der Kosten gemäß den in Regel 94 der Durchführungsverordnung zur Unionsmarkenverordnung festgelegten Höchstgrenzen beigefügt.