Ja, das EUIPO akzeptiert einen Widerspruch gegen eine Unionsmarkenanmeldung, die per Fax und/oder Post vor der Veröffentlichung der Unionsmarkenanmeldung, d. h. vor Beginn der Widerspruchsfrist eingeht. Der Widerspruch wird zurückgestellt und gilt als am ersten Tag der Widerspruchsfrist eingereicht, d. h. am ersten Tag nach der Veröffentlichung der Unionsmarkenanmeldung in Teil A1 des Blatts für Unionsmarken.