Seit 2017 hat sich das Unionsmarkenrecht weiterentwickelt, vor allem im Zuge der Reform durch die Unionsmarkenverordnung (UMV) Nr. 2017/1001, die am 1. Oktober 2017 in Kraft trat. Hier sind die wichtigsten Neuerungen, die seitdem eingeführt wurden:
1. Wegfall der grafischen Darstellbarkeit
- Was wurde geändert?
Vor der Reform mussten Marken grafisch darstellbar sein, um eingetragen zu werden. Die neue Regelung erlaubt Markenanmeldungen in jeder geeigneten Form, die klar und präzise darstellbar ist. - Praktische Auswirkungen:
- Neue Markenformen: Klangmarken (Audio-Dateien), Bewegungsmarken (Video-Dateien), Multimediamarken und Hologrammmarken können nun leichter eingetragen werden.
- Erhöhte Flexibilität für innovative Markenanmeldungen.
2. Einführung der Unionsgewährleistungsmarke
- Was wurde eingeführt?
Die Unionsgewährleistungsmarke wurde als neue Markenkategorie geschaffen. Sie ermöglicht es Organisationen, Qualitäts- oder andere Eigenschaften von Waren und Dienstleistungen zu garantieren. - Praxisbeispiel:
- Eine Organisation kann eine Marke registrieren, die garantiert, dass Produkte bestimmte Umweltstandards einhalten.
3. Erweiterter Schutz für Marken im Transit
- Was wurde geändert?
Der Schutz von Unionsmarken wurde auf Waren im Transit durch die EU ausgeweitet. Markeninhaber können gegen gefälschte Waren vorgehen, auch wenn sie lediglich durch die EU transportiert werden und nicht für den Verkauf in der EU bestimmt sind. - Praktische Auswirkungen:
- Effektivere Maßnahmen gegen Produktpiraterie.
- Erleichterung für Markeninhaber, Rechte auch bei internationalem Handel durchzusetzen.
4. Modernisierung des Verfahrens vor dem EUIPO
- Was wurde verbessert?
- Einführung vollständig digitaler Verfahren für Markenanmeldungen, Widersprüche und Verlängerungen.
- Erleichterung der Kommunikation zwischen Anmeldern und dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).
- Praxisbeispiel:
- Markeninhaber können Anmeldungen und Verlängerungen einfacher online einreichen.
5. Einschränkungen bei Schutzgründen
- Was wurde klargestellt?
Es wurden detaillierte Vorgaben für absolute und relative Eintragungshindernisse eingeführt, z. B. bei geografischen Angaben oder beschreibenden Zeichen. - Praktische Auswirkungen:
- Vermeidung von Rechtsunsicherheiten bei der Anmeldung von Marken.
6. Erhöhte Bedeutung der Nutzungspflicht
- Was wurde geändert?
Marken müssen innerhalb von fünf Jahren nach der Eintragung ernsthaft genutzt werden, um den Schutz aufrechtzuerhalten. Dies gilt insbesondere bei Streitigkeiten und Widersprüchen. - Praxisbeispiel:
- In Widerspruchsverfahren müssen Markeninhaber nun oft den Nachweis der tatsächlichen Nutzung erbringen.
7. Anpassung der Klassifikation (Nizza-Klassifikation)
- Was wurde geändert?
Die Reform führte zu einer genaueren Definition von Waren- und Dienstleistungsklassen, wodurch Verwechslungen bei Anmeldungen reduziert werden. - Praktische Auswirkungen:
- Präzisere Angaben der Klassen erleichtern die Prüfung von Verwechslungsgefahren.
8. Harmonisierung mit nationalem Recht
- Was wurde angepasst?
Die Reform strebte eine stärkere Harmonisierung zwischen dem Unionsmarkenrecht und nationalen Markenrechten der EU-Mitgliedstaaten an. - Praktische Auswirkungen:
- Vereinfachung für Unternehmen, die sowohl nationale als auch EU-Markenrechte nutzen.
9. Schutz berühmter Marken
- Was wurde gestärkt?
Berühmte Marken genießen zusätzlichen Schutz, auch in Bereichen, in denen sie nicht direkt verwendet werden, wenn ihr Ruf ausgenutzt wird. - Praxisbeispiel:
- Eine Luxusmarke kann gegen die Verwendung eines ähnlichen Namens in einer völlig anderen Branche vorgehen.
Unionsmarkenrecht
Die Reform des Unionsmarkenrechts hat das System moderner, flexibler und an die Bedürfnisse von Unternehmen angepasst. Vor allem die Möglichkeit, neue Markenformen einzutragen, und die gestärkte Position von Markeninhabern im internationalen Handel haben das Unionsmarkenrecht erheblich weiterentwickelt. Diese Änderungen bieten sowohl Chancen als auch Herausforderungen für Unternehmen, die ihre Markenrechte innerhalb der EU sichern und durchsetzen möchten.