Die Anmeldung der Unionsmarke/ EU-Marke erfolgt durch Ausfüllen des Anmeldeformulars und Zahlung der Anmeldegebühren. Dabei empfiehlt sich die Durchführung der Anmeldung durch einen Markenanwalt/ Fachanwalt/ European Trademark Attorney. Denn zwecks Erreichens eines rechtlich sinnvollen und gebotenen Markenschutzes, gute Marken leben sehr lange, ist dies eine kleine Investition in Abgrenzung zum laienhaften Ausfüllen des Formulars, das oft schlicht eine Zeit- und Geldverschwendung darstellt.
Das Anmeldeformular umfasst drei wichtige Informationen:
- Inhaber – Jede Einzelperson oder jedes Unternehmen kann Inhaber Unionsmarke (EU-Marke) sein. Die Angaben zur Inhaberschaft werden veröffentlicht und müssen auf dem neuesten Stand gehalten werden, damit kein Zweifel besteht, wem die Marke gehört.
- Was kann als Unionsmarke angemeldet werden – Ihre Marke muss eindeutig dargestellt sein. Die Marke sollte prägnant ausfallen und beschreibende Zusätze weggelassen werden. Vor Markenanmeldung empfiehlt sich eine professionelle Markenrecherche (eine Eigenrecherche ersetzt keine professionelle Recherche).
- Waren und Dienstleistungen – Diese müssen so festgelegt werden, dass andere Marktteilnehmer verstehen, welche Waren und Dienstleistungen von Ihrer Anmeldung erfasst sind. Zudem müssen etwaige Ausdehnungen des Markenschutzes als internationale Marke antizipiert werden (nicht jede Ware/ Dienstleistung lässt sich problemlos internationalisieren).
Wie wird eine Unionsmarke/ EU-Marke angemeldetuni-admin2018-11-05T11:54:21+01:00