In Ihrer Anmeldung einer Unionsmarke müssen eine Wiedergabe der einzutragenden Marke sowie ein Verzeichnis der Waren und/oder Dienstleistungen, die durch die Marke erfasst werden sollen, enthalten sein.
Für das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen gibt es bestimmte Regeln:
- Die Waren und Dienstleistungen müssen möglichst genau und präzise angegeben werden.
- Sie müssen in jeweils eine der Klassen der Nizza-Klassifikation eingeordnet werden.
Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) hat die Nizza-Klassifikation für die Klassifizierung von Waren und Dienstleistungen angenommen. In der Nizza-Klassifikation werden Waren und Dienstleistungen in 45 Kategorien („Klassen“) unterteilt.
Die Anmeldegebühr von 850 EUR berechtigt Sie dazu, eine Klasse auszuwählen. Für eine zusätzliche Gebühr von 50 EUR können Sie eine zweite Klasse hinzufügen; für drei oder mehr Klassen wird eine Gebühr von 150 EUR je Klasse erhoben.
Suche und Klassifizierung Ihrer Waren und Dienstleistungen
Wenn Sie eine Marke anmelden und eines unserer Online-Anmeldeformulare verwenden, können Sie mit dem Fünf-Schritte-Formular und dem erweiterten Formular ein Verzeichnis von Waren und Dienstleistungen, die sogenannte harmonisierte Datenbank, durchsuchen.
Diese Datenbank enthält Begriffe, die bereits vom EUIPO und allen nationalen Ämtern für geistiges Eigentum in der Europäischen Union und darüber hinaus akzeptiert wurden.
Wenn Sie Ihre Waren und Dienstleistungen von der harmonisierten Datenbank auswählen, können wir Ihre Anmeldung problemloser verarbeiten. Für eine schnellere Veröffentlichung kann Ihre Anmeldung auch für das beschleunigte Verfahren des EUIPO, das Fast-Track-Verfahren, zugelassen werden.
Sie können auch unseren Waren- und Dienstleistungsersteller (Goods and Services Builder) verwenden, um Ihr Verzeichnis vor der Anmeldung zusammenzustellen. Diese Vorgehensweise wird professionellen Nutzern empfohlen, da manchmal mehrere Anmeldungen gleichzeitig eingereicht werden müssen.
Die Angabe der Waren und Dienstleistungen ist ein Balanceakt.
„Think Big“ – Denken Sie in großen Dimensionen!
Ihr Unternehmen bietet möglicherweise viel mehr Waren und Dienstleistungen an, als Sie denken. Obwohl Sie vielleicht genau wissen, in welchem Markt Sie heute positioniert sind, sollten Sie auch bedenken, in welche Richtung Sie Ihre Marke in Zukunft weiterentwickeln wollen. Wenn Sie beispielsweise heute Bonbons herstellen, möchten Sie in zwei oder fünf Jahren vielleicht auch andere Waren (z. B. Speiseeis) anbieten.
Seien Sie realistisch
Sie sind vielleicht versucht, ein großes Spektrum an Waren und/oder Dienstleistungen zu beanspruchen; Sie sollten jedoch auch daran denken, dass Ihre Unionsmarke anfällig für eine Anfechtung sein kann, wenn Sie Ihre Marke nicht für alle angemeldeten Waren und Dienstleistungen benutzen.
Wenn Sie Ihre Angaben eingrenzen, verringern Sie das Risiko, mit anderen Marken in Konflikt zu geraten.