Die neue Unionsgewährleistungsmarke/ EU-Kollektivmarke mit Markensatzung für Qualitätssiegel

Unionsgewährleistungsmarken sind eine neue Art von Marken auf EU-Ebene, obwohl sie in einigen nationalen Systemen für den Schutz des geistigen Eigentums bereits bestehen. Auf der Grundlage von Gewährleistungsmarken kann die betreffende Einrichtung oder Organisation Teilnehmern des Gewährleistungssystems die Benutzung der Marke als Zeichen für Waren oder Dienstleistungen, die die Gewährleistungsanforderungen erfüllen, erlauben. Als EU-Kollektivmarken, also [...]

Die neue Unionsgewährleistungsmarke/ EU-Kollektivmarke mit Markensatzung für Qualitätssiegel2018-11-08T08:57:04+01:00

Ab 1.10.2017 keine grafische Wiedergabe bei EU-Markenanmeldung mehr erforderlich

In der Änderungsverordnung wird die Bestimmung zur grafischen Wiedergabe gestrichen. Dies bedeutet, dass ab 1. Oktober 2017 Zeichen in jeder geeigneten Form unter Verwendung allgemein zugänglicher Technologie wiedergegeben werden dürfen, sofern die Wiedergabe eindeutig, präzise, in sich abgeschlossen, leicht zugänglich, verständlich, dauerhaft und objektiv ist. Das Amt wird den Nutzern vor dem Inkrafttreten dieser Bestimmung der [...]

Ab 1.10.2017 keine grafische Wiedergabe bei EU-Markenanmeldung mehr erforderlich2018-11-05T11:54:26+01:00

Die Marke „Neuschwanstein“ des Freistaates Bayern ist weder beschreibend noch als geografische Herkunftsangabe zu verstehen

Nach dem EuG erster Instanz wird die Marke „Neuschwanstein“ des Freistaates Bayern nicht gelöscht. Der Bundesverband Souvenir Geschenke Ehrenpreise (BSGE) hatte einen Antrag auf Erklärung der Nichtigkeit der Marke gestellt, der vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) abgelehnt wurde. Die entsprechende Klage vor dem EuG hatte keinen Erfolg. So ist das Zeichen [...]

Die Marke „Neuschwanstein“ des Freistaates Bayern ist weder beschreibend noch als geografische Herkunftsangabe zu verstehen2017-01-30T09:59:53+01:00

Aus HABM wird EUIPO und aus der Gemeinschaftsmarke die Unionsmarke (beides = EU-Marke)

Zum 23. März 2016 traten Änderungen der Gemeinschaftsmarken-Verordnung der Europäischen Union (EU-Verordnung Nr. 2015/2424) in Kraft. Seit diesem Datum wird das Harmonisierungsamt in "Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)" umbenannt. Künftige Gemeinschaftsmarken heißen dann "Unionsmarken". Das Logo des HABM wird als Erkennungszeichen des Amtes gleichbleiben, ersetzt werden lediglich der Name und die Abkürzung. [...]

Aus HABM wird EUIPO und aus der Gemeinschaftsmarke die Unionsmarke (beides = EU-Marke)2017-01-30T10:01:55+01:00
Nach oben