Voraussetzungen für die Nutzung des Fast-Track-Verfahrens (beschleunigtes Verfahren) für die Anmeldung einer Unionsmarke

Beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum bieten wir unseren Markenanmeldern die Möglichkeit, ihre Anmeldungen rascher prüfen und veröffentlichen zu lassen. Sobald das Amt eine Anmeldung erhält, wird diese von unseren Mitarbeitern daraufhin überprüft, ob es sich bei ihr voraussichtlich um eine gültige Marke handelt. Je komplexer die Anmeldung, desto mehr Zeit benötigen unsere [...]

Voraussetzungen für die Nutzung des Fast-Track-Verfahrens (beschleunigtes Verfahren) für die Anmeldung einer Unionsmarke2018-11-05T11:54:26+01:00

Aus HABM wird EUIPO und aus der Gemeinschaftsmarke die Unionsmarke (beides = EU-Marke)

Zum 23. März 2016 traten Änderungen der Gemeinschaftsmarken-Verordnung der Europäischen Union (EU-Verordnung Nr. 2015/2424) in Kraft. Seit diesem Datum wird das Harmonisierungsamt in "Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)" umbenannt. Künftige Gemeinschaftsmarken heißen dann "Unionsmarken". Das Logo des HABM wird als Erkennungszeichen des Amtes gleichbleiben, ersetzt werden lediglich der Name und die Abkürzung. [...]

Aus HABM wird EUIPO und aus der Gemeinschaftsmarke die Unionsmarke (beides = EU-Marke)2017-01-30T10:01:55+01:00
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