„Mit der Eintragung einer Unionsmarke erwirbt ihr Inhaber ein ausschließliches Recht an ihr. Der Inhaber dieser Unionsmarke hat (…) das Recht, Dritten zu verbieten, ohne seine Zustimmung im geschäftlichen Verkehr ein Zeichen für die gleichen Waren und/oder Dienstleistungen zu benutzen, für die sie eingetragen ist (…)“

Artikel 9 der Unionsmarkenverordnung

Die Durchsetzung Ihres Markenschutzes ist genauso wichtig wie die Etablierung Ihres Markennamens. Wenn Sie Ihren Markenschutz nicht durchsetzen, kann die Gültigkeit Ihrer Marke in Frage gestellt werden, und Ihr Markenname verliert an Wert.

Sie sind für die Durchsetzung Ihrer eingetragenen Marke verantwortlich. Um dies wirksam zu tun, müssen Sie die folgenden Maßnahmen ergreifen:

  • Stellen Sie sicher, dass Ihre Marke korrekt für die Waren und Dienstleistungen eingetragen ist, mit denen Sie handeln.
  • Seien Sie aufmerksam. Eine eingetragene Marke ist eine Warnung für Ihre Mitwettbewerber, dass Sie ein Recht haben; wenn aber jemand Ihre Marke – oder eine Ihrer Marke ähnliche Marke – ohne Erlaubnis benutzt, müssen Sie Maßnahmen ergreifen, um dies zu unterbinden.
  • Zudem ist eine Markenüberwachung ein wichtiges Instrument, um Markenverletzungen aufzuspüren.