Das EU-Markenrecht/ Unionsmarkenrecht wird zum einen durch Rechtsquellen zur Unionsmarke, der Markenverordnung der EU und zum anderen durch internationale Übereinkommen geprägt. Zum Unionsmarkenrecht gehört u.a. auch die entsprechende Unionsmarkendurchführungsverordnung.

Die Auslegung und Abgrenzung des Unionsmarkenrechts erfolgt sowohl durch nationale Gerichte, wie auch das EuG und den EuGH. Die Rechtsprechung ersetzt jedoch keine Rechtssetzung.