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Wichtige Verfahrensänderungen im Unionsmarkenrecht
- Bestimmungen für die Online-Substanziierung von Widersprüchen und Löschungen in bestimmten Fällen aus vom Amt anerkannten Online-Quellen
- Erworbene Unterscheidungskraft als subsidiärer Anspruch, was dem Anmelder in der Praxis ermöglicht, das Recht auf Beschwerde in Bezug auf die originäre Unterscheidungskraft auszuschöpfen, bevor er die erworbene Unterscheidungskraft nachweisen muss
- Kodifizierung der Praxis des EUIPO (wie in seinen Richtlinien erläutert) zum verspätet vorgebrachten Nachweis der Substanziierung und zum Benutzungsnachweis
- Erhebliche Vereinfachung der Übersetzungsanforderungen
- Übertragung einer Marke als Rechtsbehelf unter bestimmten Umständen
- Formale Anforderungen zu Aufbau und Format schriftlicher Beweismittel in sämtlichen Verfahren (Vorlage von Beweismitteln in Anhängen)
- Die persönliche Abgabe und Hinterlegungen in Postfächern werden vom Amt nicht mehr akzeptiert.
- Sowohl die Durchführungsverordnung als auch die Delegierte Verordnung über die Unionsmarke enthalten Übergangsbestimmungen, die umfassend festlegen, wann die neuen Verfahrensvorschriften in Kraft treten.
uni-admin2020-02-13T12:28:33+01:00
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