Der Umstand, dass Sie Inhaber einer Marke sind, bedeutet nicht, dass diese von Dritten nicht mehr angefochten wird. Dritte, die die Fristen für die Einreichung von Bemerkungen oder die Einlegung eines Widerspruchs nicht eingehalten haben, erhalten sogar eine zweite Chance für den Versuch, Ihr Recht für nichtig erklären zu lassen.

Dies mag Ihnen etwas unfair erscheinen, wäre die Situation jedoch umgekehrt, würden Sie das möglicherweise anders sehen: Stellen Sie sich vor, Sie hätten die Frist für die Einlegung eines Widerspruchs gegen eine Marke eines Ihrer Wettbewerber verpasst.

Das Stellen eines Löschungsantrags leitet ein Verfahren ein, in dem Bemerkungen zwischen den Parteien ausgetauscht werden. Wird nach einer gewissen Zeit keine Übereinkunft erzielt, treffen wir eine Entscheidung.

Ein Antrag auf Löschung kostet 630 EUR. Es stehen Ihnen zwei Formulare zur Verfügung: das Formular zur Erklärung der Nichtigkeit und das Formular zur Erklärung des Verfalls. Der Unterschied besteht darin, dass durch die Nichtigkeitserklärung die Marke rückwirkend nichtig wird (d. h. sie wird vollständig aus dem Markenregister entfernt) und der Verfall ab dem Datum gilt, an dem der entsprechende Antrag beim Amt eingereicht wird.