Herzlichen Glückwunsch! Sie sind Inhaber einer EU-Marke/ Unionsmarke

Das ist jedoch kein Selbstzweck. Im Gegenteil: Der wichtigste Abschnitt im Leben Ihrer Marke beginnt jetzt erst.

Zeigen Sie, dass Ihre EU-Marke geschützt ist

Wir empfehlen Ihnen, deutlich zu machen, dass Ihre Marke geschützt und eingetragen ist. Das kann vor potenziellen Verletzungen schützen und Ihnen im Fall eines Rechtsstreits helfen.

  • Mit dem Symbol ® können Sie zeigen, dass Ihre Marke eingetragen ist.
  • Sie können ggfs. auch die UM-Nummer neben Ihrer Marke angeben; dies müsste jedoch ein Markenanwalt prüfen.
  • Verwenden Sie Symbol ® nicht mit Marken, die nicht eingetragen sind; dies ist in einigen Ländern eine untersagt.