Herzlichen Glückwunsch! Sie sind Inhaber einer EU-Marke/ Unionsmarke
Das ist jedoch kein Selbstzweck. Im Gegenteil: Der wichtigste Abschnitt im Leben Ihrer Marke beginnt jetzt erst.
Zeigen Sie, dass Ihre EU-Marke geschützt ist
Wir empfehlen Ihnen, deutlich zu machen, dass Ihre Marke geschützt und eingetragen ist. Das kann vor potenziellen Verletzungen schützen und Ihnen im Fall eines Rechtsstreits helfen.
- Mit dem Symbol ® können Sie zeigen, dass Ihre Marke eingetragen ist.
- Sie können ggfs. auch die UM-Nummer neben Ihrer Marke angeben; dies müsste jedoch ein Markenanwalt prüfen.
- Verwenden Sie Symbol ® nicht mit Marken, die nicht eingetragen sind; dies ist in einigen Ländern eine untersagt.