Unionsmarken (UM) können verkauft werden, Gegenstand von Lizenzen sein sowie geändert und verlängert werden. Änderungen an eingetragenen Marken werden im Blatt für Unionsmarken veröffentlicht.
Sie sollten die Markenverwaltung in professionelle Hände legen, um allen Eventualitäten im Zusammenhang mit Ihren Marken, Ihrem Markenportfolio und zukünftigen Markenrechten stets vorzubeugen. Eine effektive Markenverwaltung ist ein günstiger Weg, um Ihr geistiges Eigentum zu bewahren.
Wie können Sie Ihren Markenschutz aufrechterhalten?
Die Eintragung einer Unionsmarke gilt zehn Jahre lang, kann jedoch beliebig oft verlängert werden. Alle zehn Jahre werden Sie mit der Frage konfrontiert, ob Sie Ihre Marke verlängern wollen. Die Antwort hängt von Ihrer Markenstrategie ab.
- Verlängerung: Eine Online-Verlängerung kostet 850 EUR für eine Klasse, 50 EUR für die zweite Klasse sowie 150 EUR für die dritte und jede weitere Klasse. Wenn Sie Ihren Markenschutz in der gesamten EU aufrechterhalten möchten, verlängern Sie online.
- Umwandlung: Wenn Sie Ihre Marke nur in bestimmten Mitgliedstaaten aufrechterhalten möchten, können Sie zu diesem Zweck Ihre Unionsmarke in nationale Eintragungen umwandeln.
- Fallenlassen: Wenn Sie beschließen, Ihre Marke in der EU nicht zu verlängern, laufen die damit zusammenhängenden Schutzrechte aus.
Wann müssen Unionsmarken verlängert werden?
Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, sicherzustellen, dass Sie die Frist für die Verlängerung einhalten. In der Regel werden Sie bzw. Ihr Vertreter vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) jedoch sechs Monate vor Ablauf darüber informiert, dass die Eintragung Ihrer Marke abläuft und verlängert werden muss. Auch etwaige Dritte, die über ein Recht an Ihrer Unionsmarke verfügen, z. B. ein Lizenzinhaber, werden vom Amt unterrichtet.
In den sechs Monaten vor Ablauf der Eintragung Ihrer Marke sollten Sie die Verlängerung durchführen und die Verlängerungsgebühr entrichten. Das Formular kann noch bis zum Ablauf der Eintragung eingereicht werden.
Wenn Sie diese Frist verpasst haben, Ihre Marke jedoch trotzdem verlängern möchten, können Sie dies noch in den sechs Monaten nach dem Ablaufdatum tun; in diesem Fall wird jedoch ein Aufschlag von 25 % erhoben.
Wie erfolgt die Verlängerung?
Die Verlängerung Ihrer Unionsmarke sollte online erfolgen. Zwar ist ein Papierformular verfügbar, da die Bearbeitung dieses Formulars jedoch teurer ist, beträgt die Gebühr für die Verlängerung in Papierform 1 000 EUR im Vergleich zu 850 EUR für eine Online-Verlängerung. Beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Marke im Rahmen der Verlängerung nicht ändern können. Sie können das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen, die Sie zehn Jahre zuvor angemeldet haben, einschränken; Sie können jedoch keine Waren und Dienstleistungen hinzufügen.
Warum?
Wenn Sie keinen Vertreter benannt haben, müssen wir uns direkt mit Ihnen in Verbindung setzen. Daher ist es wichtig, dass Sie uns jegliche Änderungen Ihrer persönlichen Daten mitteilen. Selbst wenn Sie einen Vertreter benannt haben, ist es in Ihrem Interesse, Ihre Unternehmensdaten auf dem neuesten Stand zu halten. Wir – oder Dritte – müssen Sie möglicherweise kontaktieren.
Wann?
Es gibt keine offizielle Frist. Je schneller Sie uns Änderungen mitteilen, desto besser.
Wie?
Wenn Sie einen Vertreter haben, informieren Sie ihn, und er wird sich darum kümmern. Sie können die Änderungen auch einfach selbst über Ihren User Area online eintragen. Gehen Sie dazu in Ihren User Area und nehmen Sie die jeweiligen Änderungen an Ihren persönlichen Daten über das Optionsmenü vor.
Juristische Personen können nur eine offizielle Anschrift haben. In Zweifelsfällen kann das EUIPO einen Nachweis der Rechtsform oder der Anschrift verlangen.
Wenn Sie Ihre Identifikationsnummer angeben, müssen Sie nicht alle Rechte anführen, die Sie besitzen. Die Änderung wird automatisch für alle Rechte durchgeführt.
Kann ich meine Unionsmarke verkaufen oder verleasen?
Ihre Marke ist ein Vermögenswert. Das Eigentum daran kann Gegenstand von Lizenzen sein oder verkauft werden. Der wichtigste Unterschied zwischen diesen Möglichkeiten besteht darin, dass Sie beim Rechtsübergang Ihrer Unionsmarke das Eigentum dauerhaft an einen Dritten übertragen, während Sie bei der Lizenzierung die Eigentumsrechte behalten. Der Unterschied entspricht dem Verkauf oder der Vermietung eines Hauses. Sobald eine Übereinkunft erreicht wurde, sollten Sie uns die Einzelheiten mitteilen.
Lizenzierung und Eigentumsübertragung – Einzelheiten
Es bleibt Ihnen selbst überlassen, ob Sie Ihre Unionsmarke lizenzieren oder das Eigentum daran übertragen möchten. Für uns ist nur wichtig, dass wir das Ergebnis korrekt erfasst haben. Nachfolgend sind einige Punkte aufgeführt, die zu berücksichtigen sind:
Lizenzierung oder Rechtsübergang?
Rechtsübergang | Lizenzierung | |
Gebühr | Es fällt keine Verwaltungsgebühr an. | Verwaltungsgebühr: 200 EUR pro Marke, höchstens 1 000 EUR (sofern alle Parteien bei allen Lizenzen identisch sind). |
Geografischer Anwendungsbereich | Ihr Recht wird für die gesamte EU übertragen. | Rechte können für bestimmte EU-Länder Gegenstand von Lizenzen sein. |
Zeitraum | Ihr Recht wird zeitlich unbeschränkt übertragen. | Sie können Ihr Recht für einen bestimmten Zeitraum lizenzieren. |
Waren und Dienstleistungen | Es ist möglich, nur einen Teil Ihres Verzeichnisses der Waren und Dienstleistungen zu übertragen. | Es ist möglich, nur einen Teil Ihres Verzeichnisses der Waren und Dienstleistungen zu lizenzieren. |
Wann?
Informieren Sie uns, sobald Sie eine Übereinkunft mit einer anderen Partei erreicht haben.
Wie?
Sie müssen lediglich beantragen, dass ein Rechtsübergang oder eine Lizenzierung im Register eingetragen wird; dies wird als Antrag auf sonstige Eintragung bezeichnet. Sie können einen Antrag auf sonstige Eintragung schnell und einfach online einreichen.
Alternativ ist auch ein einfacher Antrag per Fax ausreichend, der von Ihnen und der anderen Partei unterzeichnet ist. Wenn Sie für beide Parteien einen einzigen zugelassenen Vertreter benannt haben (und dieser der Vertreter des derzeitigen Inhabers ist), kann dieser Vertreter den Antrag in Ihrem Namen unterschreiben. In diesen Fällen müssen Sie keine Kopie des Vertrags über den Rechtsübergang bzw. keine Kopie der Lizenz vorlegen.
Warum sollten Sie den Schutzumfang Ihrer Gemeinschaftsmarke nach der Eintragung möglicherweise ändern?
Möglicherweise möchten Sie den Schutzumfang Ihrer Unionsmarke ändern – sei es aus strategischen Gründen oder aufgrund externer Faktoren, beispielsweise wenn ein Wettbewerber droht, Ihr Recht anzufechten, sofern Sie den Schutzumfang Ihrer Marke nicht verringern. Bedenken Sie, dass Sie den Umfang Ihrer angegebenen Waren und Dienstleistungen nur einschränken können. Sie können ihn nicht erweitern. Die Einschränkung des Schutzumfangs Ihrer Unionsmarke nach der Eintragung wird als teilweiser Verzicht bezeichnet.
Wann können Sie den Schutzumfang Ihrer Gemeinschaftsmarke nach der Eintragung ändern?
Jederzeit. Teilen Sie uns die Änderung einfach mit. Bitte bedenken Sie jedoch, dass Sie Ihr ursprüngliches Verzeichnis später nicht wiederherstellen können.
Wie können Sie den Schutzumfang Ihrer Marke nach der Eintragung ändern?
Die einfachste Möglichkeit ist die Nutzung des Online-Formulars für den teilweisen Verzicht. Der Antrag kann von Ihnen selbst oder von Ihrem Vertreter unterzeichnet sein. Er sollte klar und eindeutig formuliert sein. Beachten Sie bitte, dass nach der Verringerung des Schutzumfangs keine neue Eintragungsurkunde ausgestellt wird. Eine neue Urkunde wird nur ausgestellt, wenn das EUIPO von sich aus eine Korrektur vornehmen muss. Wenn Sie eine neue – beglaubigte oder unbeglaubigte – Urkunde wünschen, können Sie diese über das Online-Formular zur „Akteneinsicht“ anfordern.
Sie können den Schutzumfang Ihrer Anmeldung auch jederzeit vor der Eintragung ändern, indem Sie per Fax eine Einschränkung beantragen.