Es können drei Arten von Marken eingetragen werden: Individualmarken, Gewährleistungsmarken und Kollektivmarken.
Individualmarke als Unionsmarke schützen
Eine Individualmarke dient der Unterscheidung der Waren und Dienstleistungen eines bestimmten Unternehmens von denen anderer Unternehmen.
Allerdings bedeutet dies nicht, dass sich eine Individualmarke im Besitz einer Einzelperson befinden muss: Inhaber einer Individualmarke können eine natürliche oder juristische Person oder mehrere natürliche oder juristische Personen sein. Es kann daher mehrere Anmelder einer Individualmarke geben.
Die Grundgebühr für eine Individualmarke beträgt mindestens 850 EUR (bei elektronischer Anmeldung).
Unionsmarke als Kollektivmarke anmelden
Kollektivmarken werden zur Unterscheidung der Waren und Dienstleistungen einer Gruppe von Unternehmen oder von Mitgliedern eines Verbandes von denen ihrer Mitbewerber verwendet. Kollektivmarken können zum Aufbau von Vertrauen der Verbraucher in die unter der Kollektivmarke angebotenen Produkte oder Dienstleistungen eingesetzt werden. Sehr häufig werden sie zur Kennzeichnung von Produkten verwendet, die gemeinsame Merkmale aufweisen.
Nur Verbände von Herstellern, Erzeugern, Dienstleistungserbringern oder Händlern sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts können Kollektivmarken anmelden.
Die Anmeldegebühr für eine Kollektivmarke beträgt 1 500 EUR (bei elektronischer Anmeldung).
Gewährleistungsmarke durch Unionsmarkenschutz
Gewährleistungsmarken wurden am 1. Oktober 2017 beim EUIPO eingeführt. Es handelt sich dabei um eine neue Markenart auf EU-Ebene, die es in den nationalen Systemen jedoch bereits seit vielen Jahren gibt. Sie werden verwendet, um anzuzeigen, dass Waren oder Dienstleistungen den Gewährleistungsanforderungen einer bescheinigenden Einrichtung oder Organisation entsprechen; sie sind ein Hinweis auf Qualitätsüberwachung.
Jede natürliche oder juristische Person, einschließlich Organisationen, Behörden und Einrichtungen des öffentlichen Rechts können Unionsgewährleistungsmarken anmelden, vorausgesetzt diese Person übt keine gewerbliche Tätigkeit aus, die die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen, für die eine Gewährleistung durch die Marke besteht, umfasst.
Die Anmeldegebühr für eine Gewährleistungsmarke beträgt 1 500 EUR (bei elektronischer Anmeldung).