Ja, das ist möglich. Das Amt sendet Ihnen ein Mängelschreiben, in dem um die Benennung eines Vertreters innerhalb einer bestimmten Frist gebeten wird, sofern Sie eine Anmeldung von außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums einreichen (der Europäische Wirtschaftsraum umfasst die 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen).