3.9. Ich muss meine Unionsmarkenanmeldung zurücknehmen. Wird die Anmeldegebühr zurückerstattet? A 3.9. Ich muss meine Unionsmarkenanmeldung zurücknehmen. Wird die Anmeldegebühr zurückerstattet? Die Gebühr für die Unionsmarke ist mit der Anmeldung zu entrichten und fällig gewordene Gebühren werden nicht erstattet. uni-admin2016-09-01T12:04:27+02:00 Share This Story, Choose Your Platform! FacebookXRedditLinkedInTumblrPinterestVkE-Mail