03. Fragen zu den Gebühren und deren Zahlung

3.11. Ich habe meiner Online-Anmeldung ein zusätzliches Verzeichnis von Waren und Dienstleistungen hinzugefügt. Muss ich die Gebühr für die Anmeldung in Papierform oder die Online-Gebühr bezahlen?

Sie müssen die Gebühr von 1 000 EUR für die Anmeldung in Papierform bezahlen (wenn Ihre Anmeldung nur eine Klasse von Waren und Dienstleistungen umfasst), denn die EUIPO-Mitarbeiter müssen zusätzliche Verzeichnisse von Waren und Dienstleistungen manuell bearbeiten. Aus diesem Grund können wir nicht die Online-Gebühr berechnen. Unabhängig davon, ob Sie ein zusätzliches Verzeichnis als Anlage zu Ihrer [...]

3.11. Ich habe meiner Online-Anmeldung ein zusätzliches Verzeichnis von Waren und Dienstleistungen hinzugefügt. Muss ich die Gebühr für die Anmeldung in Papierform oder die Online-Gebühr bezahlen?2016-09-01T12:05:49+02:00

3.8. Ich habe sowohl die einmonatige Frist zur Zahlung der Anmeldegebühr als auch die vom Amt gesetzte weitere Frist zur Zahlung dieser Gebühr nicht eingehalten. Kann ich die Zahlung trotzdem noch vornehmen?

Nein, die Akte wird geschlossen und Sie müssen eine vollkommen neue Anmeldung einreichen.

3.8. Ich habe sowohl die einmonatige Frist zur Zahlung der Anmeldegebühr als auch die vom Amt gesetzte weitere Frist zur Zahlung dieser Gebühr nicht eingehalten. Kann ich die Zahlung trotzdem noch vornehmen?2016-09-01T12:02:53+02:00

3.5. Ich verfüge über ein laufendes Konto. Wie kann ich vor Ablauf der Frist von einem Monat zahlen?

Wenn Sie über ein laufendes Konto verfügen und möchten, dass Ihr Konto vor Ablauf der Frist von einem Monat belastet wird, sollten Sie dies angeben, indem Sie das Kästchen „Jetzt abbuchen" aktiviert lassen. Falls Sie Ihre Anmeldung bereits eingereicht haben, verwenden Sie in den elektronischen Mitteilungen bitte die vorgesehene Funktion für die Aufforderung zur Abbuchung [...]

3.5. Ich verfüge über ein laufendes Konto. Wie kann ich vor Ablauf der Frist von einem Monat zahlen?2016-09-01T12:00:50+02:00

3.4. Ist es ratsam, ein laufendes Konto beim EUIPO einzurichten?

Ja, zumindest, wenn Sie das Unionsmarkensystem regelmäßig nutzen. Der Hauptvorteil von laufenden Konten liegt darin, dass Sie fristgebundene Verfahrensanträge wie Widersprüche oder Beschwerden noch am letzten Tag der vorgeschriebenen Frist per Fax einreichen können und Ihre Zahlung – bei ausreichender Deckung des Kontos – als fristgerecht getätigt gilt. Die effektive Belastung des laufenden Kontos erfolgt [...]

3.4. Ist es ratsam, ein laufendes Konto beim EUIPO einzurichten?2016-09-01T12:00:18+02:00

3.2. Wie sind die Gebühren zu zahlen?

Wenn Sie eine Anmeldung elektronisch einreichen, ist den meisten Nutzern die Zahlung per Kredit- oder Debitkarte zu empfehlen, es sei denn, Sie benutzen das Unionsmarkensystem regelmäßig oder in großem Umfang. Sie können die Unionsmarkengebühren auch per Banküberweisung oder über ein laufendes Konto bezahlen. Bitte beachten Sie den Abschnitt „Gebühren und Zahlungsmodalitäten" auf unserer Website.

3.2. Wie sind die Gebühren zu zahlen?2016-09-01T11:58:54+02:00

3.1. Wie hoch ist die Gebühr, die das EUIPO für die Eintragung einer Unionsmarke verlangt?

Für die Eintragung einer Unionsmarke ist eine einzige Gebühr zu zahlen. Grundgebühren: 850 EUR bei elektronischer Einreichung (E-Filing), einschließlich einer Klasse von Waren und Dienstleistungen; oder 1 000 EUR bei Einreichung in Papierform und wenn die Anmeldung nur eine Klasse von Waren und Dienstleistungen umfasst. In beiden Fällen gilt jedoch, dass für Anmeldungen für mehr als eine Klasse [...]

3.1. Wie hoch ist die Gebühr, die das EUIPO für die Eintragung einer Unionsmarke verlangt?2016-09-01T11:57:58+02:00
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