3.11. Ich habe meiner Online-Anmeldung ein zusätzliches Verzeichnis von Waren und Dienstleistungen hinzugefügt. Muss ich die Gebühr für die Anmeldung in Papierform oder die Online-Gebühr bezahlen?
Sie müssen die Gebühr von 1 000 EUR für die Anmeldung in Papierform bezahlen (wenn Ihre Anmeldung nur eine Klasse von Waren und Dienstleistungen umfasst), denn die EUIPO-Mitarbeiter müssen zusätzliche Verzeichnisse von Waren und Dienstleistungen manuell bearbeiten. Aus diesem Grund können wir nicht die Online-Gebühr berechnen. Unabhängig davon, ob Sie ein zusätzliches Verzeichnis als Anlage zu Ihrer [...]