Jeder Vertreter, der eine Anmeldung beim EUIPO einreicht, wird in unsere Datenbank aufgenommen und erhält eine „ID-„(Identifikations-)Nummer. Das EUIPO teilt seinen Kunden diese Nummer nicht automatisch mit (mit Ausnahme der Fälle, in denen dies die Entscheidung über die Aufnahme in die Liste der zugelassenen Vertreter betrifft), stellt sie jedoch auf Anfrage zur Verfügung.

Um das Amt dabei zu unterstützen, Sie schnell als Kunden identifizieren zu können, ist es hilfreich, wenn Sie im Schriftverkehr mit dem EUIPO stets Ihre ID-Nummer angeben. Sie können die Nummer auch finden, wenn Sie eine Ihrer Akten in der Datenbank eSearch plus konsultieren.