Der Eintragungstag ist der Tag, an dem das Amt die Unionsmarke in das Register der Unionsmarken (eine Datenbank) einträgt. Dies geschieht vor der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken (Blatt für UM). Auf der Eintragungsurkunde erscheint der Tag links unten auf der ersten Seite nach dem Wort „eingetragen“. Ab diesem Tag beginnt die fünfjährige Benutzungsverpflichtung. Die Rechte aus einer Unionsmarke können gegenüber Dritten jedoch erst ab dem Tag der Veröffentlichung der Eintragung im Blatt für Unionsmarken geltend gemacht werden.