Zum 23. März 2016 traten Änderungen der Gemeinschaftsmarken-Verordnung der Europäischen Union (EU-Verordnung Nr. 2015/2424) in Kraft. Seit diesem Datum wird das Harmonisierungsamt in „Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)“ umbenannt. Künftige Gemeinschaftsmarken heißen dann „Unionsmarken“. Das Logo des HABM wird als Erkennungszeichen des Amtes gleichbleiben, ersetzt werden lediglich der Name und die Abkürzung.
Die Änderungsverordnung ist Teil des Markenreformpakets der EU, mit dem auch die bestehende EU-Markenrichtlinie (Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates) ersetzt wird. Die Bezeichnung der Grundverordnung wird von Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMV) auf Unionsmarkenverordnung (UMV) geändert. Alle bestehenden Gemeinschaftsmarken (GM) und Gemeinschaftsmarkenanmeldungen werden ab In-Kraft-Treten automatisch zu Unionsmarken bzw. zu Anmeldungen einer Unionsmarke. Durch die Änderungsverordnung ändern sich auch die Gebühren, die an das Amt zu entrichten sind, einschließlich einer allgemeinen Senkung der Gebührenbeträge, insbesondere bei den Gebühren für die Verlängerung von Marken, und der Annahme eines Systems mit einer Gebühr pro Klasse.
Die Namensänderung hat zudem Auswirkung auf den Online-Auftritt und die E-Mail-Adressen des HABM. Ab 23. März lauten die E-Mail-Adressen auf „name.vorname@euipo.europa.eu“, die Internetadresse auf „www.euipo.europa.eu“.