Auf der Website steht eine vollständige Liste der Mediatoren zur Verfügung, einschließlich ihrer Lebensläufe, so dass die Parteien, sofern sie dies wünschen, eine ganz bestimmte Person beantragen können. Die Parteien können bei der Auswahl eines Mediators auch von der Geschäftsstelle der Beschwerdekammern unterstützt werden. Die Wahl der Parteien könnte beispielsweise auf eine Person mit einem gewissen Hintergrund und Erfahrung fallen oder auf eine Person, die in der Lage ist, die Mediation in einer bestimmten Sprache durchzuführen.

Es ist wichtig zu verstehen, dass die Mediation ein freiwilliger Prozess ist und dass es nicht die Rolle des Mediators ist, ein Urteil zu fällen oder Entscheidungen zu treffen, sondern es zwei Parteien zu erleichtern, selbst eine eigene Streitbeilegung zu finden. Ist ein Fall besonders komplex oder erachtet dies der Mediator für notwendig, kann der ernannte Mediator die Unterstützung eines anderen Mediators oder Bediensteten des EUIPO anfordern. Tritt dieser Fall ein, ersucht der Mediator zuerst die Parteien um deren Genehmigung. Es ist auch möglich, dass die Parteien selbst unterstützende Mediatoren ernennen, sofern die Komplexität des Falles oder sonstige Umstände dies erforderlich machen.