Für die Eintragung einer Unionsmarke ist eine einzige Gebühr zu zahlen.

Grundgebühren:

  • 850 EUR bei elektronischer Einreichung (E-Filing), einschließlich einer Klasse von Waren und Dienstleistungen;
  • oder 1 000 EUR bei Einreichung in Papierform und wenn die Anmeldung nur eine Klasse von Waren und Dienstleistungen umfasst.

In beiden Fällen gilt jedoch, dass für Anmeldungen für mehr als eine Klasse von Waren und/oder Dienstleistungen für die zweite Klasse 50 EUR und für jede weitere Klasse 150 EUR zu zahlen sind.

Die Gebührenstruktur befindet sich im Abschnitt „Gebühren und Zahlungsmodalitäten“ auf der Website. Sie können die genaue Gebühr unter Berücksichtigung der Anzahl der Klassen und der Einreichungsmethode mit Hilfe des Gebührenrechners berechnen.

Damit das Eingangsdatum als Anmeldetag zuerkannt wird, muss die Grundgebühr innerhalb eines Monats ab dem Tag der Einreichung der Anmeldung entrichtet werden.