Hier sind aktuelle Entscheidungen im Unionsmarkenrecht:


1. EuG – Urteil vom 7. Februar 2024 – Az. T-318/23

  • Fall: Ein Unternehmen legte Beschwerde gegen die Ablehnung seiner Markenanmeldung durch das EUIPO ein. Die Marke wurde wegen fehlender Unterscheidungskraft abgelehnt.
  • Entscheidung: Der Europäische Gerichtshof bestätigte die Entscheidung des EUIPO. Die Marke wies keine ausreichende Unterscheidungskraft auf, um eingetragen zu werden.
  • Relevante Normen: Art. 7 Abs. 1 Buchst. b UMV.

2. BGH – Urteil vom 23. Januar 2024 – Az. I ZR 205/22

  • Fall: Ein Markeninhaber klagte gegen die Nutzung eines Zeichens, das seiner Unionsmarke ähnelt, und forderte Unterlassung und Schadensersatz. Die Frage der Zuständigkeit und des Anwendungsbereichs des Markenschutzes war strittig.
  • Entscheidung: Der Bundesgerichtshof legte dem EuGH Fragen zur Auslegung von Art. 10 Abs. 3 der Richtlinie (EU) 2015/2436 vor. Klärungsbedarf bestand hinsichtlich der Reichweite des Schutzes bei Waren, die für den Vertrieb im Schutzland bestimmt sind.
  • Relevante Normen: Art. 10 Abs. 3 Buchst. b der Richtlinie (EU) 2015/2436.

3. EUIPO Beschwerdekammer – Entscheidung vom 7. März 2023 – Az. R 1490/2022-5

  • Fall: Ein Antragsteller beantragte die Eintragung einer Multimediamarke in Form eines kurzen Animationsclips.
  • Entscheidung: Die Beschwerdekammer entschied, dass für Multimediamarken keine strengeren Anforderungen an die Unterscheidungskraft gelten als für andere Markenformen. Die Marke wurde zur Eintragung zugelassen.
  • Relevante Normen: Art. 7 Abs. 1 Buchst. b UMV.

4. EuG – Urteil vom 13. September 2023 – Az. T-451/22

  • Fall: Streit um die Eintragung einer Wortmarke, die als beschreibend und allgemein angesehen wurde.
  • Entscheidung: Das Gericht entschied, dass die Wortmarke aufgrund ihres beschreibenden Charakters nicht eingetragen werden kann. Die Bezeichnung wurde vom Verkehr als rein beschreibend und nicht als Herkunftshinweis wahrgenommen.
  • Relevante Normen: Art. 7 Abs. 1 Buchst. c UMV.

5. EuGH – Urteil vom 5. Juli 2023 – Rs. C-371/22

  • Fall: Ein Markeninhaber klagte gegen die Nutzung seiner Marke durch einen Dritten im Rahmen von Online-Anzeigen, die ohne Zustimmung des Markeninhabers geschaltet wurden.
  • Entscheidung: Der EuGH entschied, dass die Nutzung einer Marke in Online-Anzeigen ohne Zustimmung eine Markenverletzung darstellen kann, sofern dies den Eindruck erweckt, dass eine Verbindung zum Markeninhaber besteht.
  • Relevante Normen: Art. 9 Abs. 2 Buchst. a UMV.

Diese Entscheidungen zeigen, wie die Gerichte die Auslegung und Anwendung der Unionsmarkenverordnung (UMV) weiter präzisieren. Sie betreffen zentrale Aspekte wie die Unterscheidungskraft, die Reichweite des Schutzes und die Zulässigkeit neuer Markenformen.