Sie müssen die Gebühr von 1 000 EUR für die Anmeldung in Papierform bezahlen (wenn Ihre Anmeldung nur eine Klasse von Waren und Dienstleistungen umfasst), denn die EUIPO-Mitarbeiter müssen zusätzliche Verzeichnisse von Waren und Dienstleistungen manuell bearbeiten. Aus diesem Grund können wir nicht die Online-Gebühr berechnen.

Unabhängig davon, ob Sie ein zusätzliches Verzeichnis als Anlage zu Ihrer Online-Anmeldung hinzufügen oder am selben Tag als Fax senden, erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung mit der Aufforderung, die Gebühr für die Anmeldung in Papierform zu entrichten (+150 EUR). Das zusätzliche Verzeichnis von Waren und Dienstleistungen gilt daher als nicht eingereicht, bis die Gebühr für die Anmeldung in Papierform entrichtet ist. Anmelder, die keine Waren und Dienstleistungen in ihrer Online-Anmeldung auswählen oder hinzufügen, sollten dies insbesondere berücksichtigen, da sie den Anmeldetag ihrer Marke völlig verlieren könnten.

Wenn die Gebühr für die Anmeldung in Papierform (+150 EUR) innerhalb eines Monats nach dem Einreichen der Anmeldung entrichtet wird, bleibt der ursprüngliche Anmeldetag erhalten. Sollte die Gebühr später aber noch innerhalb der in der Mitteilung festgelegten zweimonatigen Frist entrichtet werden, ändert sich der Anmeldetag auf das Datum, an dem die volle Gebühr entrichtet wurde.

Das EUIPO empfiehlt nachdrücklich, dass Anmelder ihre Waren und Dienstleistungen in das dafür vorgesehene Feld in unserem Online-Formular eintragen. Ein Versäumnis führt zu zusätzlichen Kosten und zu Mängeln, die die Bearbeitung einer Marke verzögern. Es kann auch zur Änderung Ihres Anmeldetags führen.