Ja, zumindest, wenn Sie das Unionsmarkensystem regelmäßig nutzen. Der Hauptvorteil von laufenden Konten liegt darin, dass Sie fristgebundene Verfahrensanträge wie Widersprüche oder Beschwerden noch am letzten Tag der vorgeschriebenen Frist per Fax einreichen können und Ihre Zahlung – bei ausreichender Deckung des Kontos – als fristgerecht getätigt gilt. Die effektive Belastung des laufenden Kontos erfolgt zwar im Allgemeinen erst später, doch gilt die Zahlung bereits am Tag des Eingangs des Antrags beim Amt als erfolgt.