Ja. Markenanmelder können warten, bis die Einmonatsfrist abläuft. Unsere Prüfer werden eine Anmeldung und den damit verbundenen Schriftverkehr aber erst bearbeiten, wenn die Gebühr bezahlt wurde.
Ja. Markenanmelder können warten, bis die Einmonatsfrist abläuft. Unsere Prüfer werden eine Anmeldung und den damit verbundenen Schriftverkehr aber erst bearbeiten, wenn die Gebühr bezahlt wurde.